Headlines

Naturschutz und NachhaltigkeitParlament heißt Waldgesetz einstimmig gut

Naturschutz und Nachhaltigkeit / Parlament heißt Waldgesetz einstimmig gut
 Foto: Editpress/Didier Sylvestre

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Der luxemburgische Wald hat sein eigenes Gesetz, einen Rahmen, der es erlauben soll, die Ressource einerseits zu schützen und andererseits nachhaltig nutzen zu können. Der am Dienstag von den Abgeordneten gutgeheißene Text ersetzt insgesamt 20 Gesetze, Verordnungen und Dekrete, die in den vorigen 400 Jahren in Sachen Wald erlassen wurden.

Rund ein Drittel des Territoriums Luxemburgs besteht aus Wäldern, insgesamt sind es 90.000 Hektar. 52 Prozent davon befinden sich in privater Hand. 34 Prozent sind in Gemeindebesitz, 13 Prozent gehören dem Staat, der Rest gehört öffentlichen Einrichtungen. In Zeiten des Klimawandels ist es besonders wichtig, ihn noch besser zu schützen, da der Wald auch ein wichtiger Klimaschützer ist, der große Mengen an CO2 speichern kann.

Der erste Gesetzestext zum Wald wurde hierzulande 1617 erlassen. Im Laufe der Jahrhunderte kamen insgesamt 19 Texte hinzu; ein einheitlicher Text war also seit langem überfällig. Das Gesetz soll eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder gewährleisten, damit sie ihre ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktionen in ausgewogener Weise erfüllen können.

Der am Mittwoch vom Parlament einstimmig gutgeheißene Text beinhaltet wesentliche Neuerungen, u.a. werden eine Reihe Definitionen aufgelistet, wann eine Ansammlung von Bäumen als Wald zu betrachten ist.
Zum ersten Mal erhält die Öffentlichkeit ein Zugangsrecht zum Wald, wohl bemerkt auf den vorgegebenen Pfaden und Wegen. Bis dato wurde der Aufenthalt in einem Privatwald von den Besitzern lediglich toleriert. Im Prinzip hätte ein Privatmann den Zugang zu seinem Waldstück verwehren können.

Die Waldbesucher erhalten ebenfalls das Recht, Erzeugnisse des Waldes wie Pilze oder Früchte in kleinen Mengen für den Eigenbedarf zu sammeln. Damit werde die soziale Funktion des Waldes in einem Gesetz festgehalten. Der Besuch des Waldes geschieht auf eigene Verantwortung. Waldbesitzer werden jetzt nicht mehr automatisch für Unfälle haftbar gemacht, die dort passieren.

Das Gesetz führt ebenfalls Grundsätze für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ein. Aufgrund der erheblichen Auswirkungen der Holznutzung auf das Ökosystem Wald, und zur Vermeidung von Kahlschlägen und übermäßiger Nutzung, müssen Abholzungen von mehr als 40 Kubikmeter (was laut Umweltministerin Joëlle Welfring zwei Lastkraftwagenladungen entspricht) mindestens zwei Tage vor Beginn der Arbeiten bei der Forstverwaltung angemeldet werden; spätestens einen Monat danach müssen der Verwaltung detaillierte Angaben zu den Arbeiten übermittelt werden. Waldbesitzer, die mehr als 20 Hektar besitzen, sind auch gezwungen, ein periodisches forstwirtschaftliches Planungsdokument zu erstellen.

Ohne Genehmigung des Ministers dürfen Laub- nicht in Nadelholzbestände umgewandelt werden. Die Regierung darf bestimmte Bewirtschaftungspraktiken im Interesse des Naturschutzes begrenzen. So gelten bei Waldarbeiten neue Regeln. Pestizide sind nur mit ministerieller Genehmigung erlaubt, Düngemittel sind verboten. Fünf Prozent des Waldes, der sich in öffentlicher Hand befindet, soll in einem naturnahen Zustand belassen werden.

Durch das neue Waldgesetz wird auch der „Conseil supérieur des forêts“ geschaffen, dessen Aufgabe u.a. die Ausarbeitung von Gutachten zu allen Fragen bezüglich des Waldes ist.

Lücke im Jugendschutz geschlossen

Es kommt nicht oft vor, dass ein Gesetzesvorschlag der Opposition quasi durchgewunken wird.
Nach dem tödlichen Messerangriff in Bonneweg vor zwei Jahren war ein minderjähriger Jugendlicher in Gewahrsam genommen worden; später wurde er allerdings frei gelassen, und das nur aus dem einfachen Grund, weil er volljährig geworden war und sich deshalb in einem Rechtsvakuum befand.

Dies sei nicht hinnehmbar, schreiben die Initiatoren, Laurent Mosar und Gilles Roth (beide CSV), dass ein Minderjähriger, dem vorgeworfen wird, einen Menschen getötet zu haben und der deshalb vorläufig in Gewahrsam genommen wurde, vom Untersuchungsrichter nur aus diesem Grund wieder entlassen wird. Da die Reform des Jugendschutzgesetzes wohl noch etwas auf sich warten lässt, entschieden sich die Abgeordneten einstimmig, diese legale Lücke zu schließen, sodass ein ähnlicher Fall sich nicht wiederholt.