In Remerschen konnten am 15. Mai drei Fälle der Vogelgrippe (H5N1) nachgewiesen werden, meldet das Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung am Montag. Das Virus sei bei einer Flussseeschwalbe und zwei Lachmöwen nachgewiesen worden. Nach Angaben des Ministeriums ist der Verzehr von Eiern und Geflügelfleisch weiterhin unbedenklich. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: Geflügel muss in Räumen gefüttert und getränkt werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben.
Jede anormale Sterblichkeit von Geflügel muss einem Tierarzt gemeldet werden. Außerdem darf Geflügel nur mit einem Gesundheitszeugnis (TRACES) eingeführt werden, das von einem amtlich anerkannten Tierarzt des Herkunftslandes ausgestellt wurde. Diese Regelung gilt auch für den Kauf von Tieren auf einem Markt. Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Biosicherheitsvorschriften strikt einzuhalten sind.
Wenn jemand einen toten oder kranken Wasservogel wie eine Gans, eine Ente oder einen Schwan entdeckt, muss dies der luxemburgischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde telefonisch unter der Nummer 2478 2539 oder per E-Mail ([email protected]) gemeldet werden.
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