In rund einem Monat wird in den Gemeinden von Luxemburg gewählt. Und wer am 11. Juni nicht im Land sein wird, gibt seine Stimme per Briefwahl ab – eine Möglichkeit, die in den kommunalen Wahlverzeichnissen registrierten Menschen offensteht. Aber Achtung: Wenn man sich für die Briefwahl anmelden und die entsprechenden Papiere nach Hause geschickt bekommen will, muss man das bis spätestens 25 Tage vor der Wahl – in diesem Jahr also bis zum 17. Mai – anfragen.
Eine Woche bleibt also noch, um den Antrag auf Briefwahl bei der Wohngemeinde zu stellen: via myguichet.lu oder per Post – auf unbedrucktem Papier oder auf einem bei der Kommune erhältlichen Vordruck – ist das möglich. Folgende Daten müssen in dem Schreiben enthalten sein: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort sowie Wohnsitz und die Adresse, an die Wahlzettel und Co. verschickt werden sollen. Danach versendet die Gemeinde die Wahlbenachrichtigung per Einschreiben. Die ausgefüllten Dokumente müssen dann bis zum 11. Juni um spätestens 14 Uhr beim Wahllokal eingehen.
Wichtige Daten im Überblick
– 7. Mai: Frist für Antrag auf Briefwahl im Inland
– 6. Juni: Frist für Versand der Wahlbenachrichtigung an Personen, die vor Ort am Urnengang teilnehmen
– 11. Juni: Gemeindewahlen
– 1. September: Stichdatum für die Vereidigung
– 8. Oktober: Parlamentswahlen
Bei den letzten Gemeindewahlen in 2017 haben laut elections.public.lu 17.206 Menschen auf postalischem Weg gewählt. Auf der genannten Webseite findet man übrigens auch allgemeine Informationen zum Urnengang, außerdem sind dort die Ergebnisse der vergangenen Kommunalwahlen gelistet. Weitere Infos gibt es auch unter guichet.public.lu im Bereich „Bürgerangelegenheiten“ und dann „Wahlen“. Auch auf der Internetseite des Innenministeriums mint.gouvernement.lu findet man unter dem Bereich „Themen“ Informationen zu den Gemeindewahlen.
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