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LuxemburgStundensatz und Vorkenntnisse: Chamber verabschiedet neues Gesetz zur Elternassistenz

Luxemburg / Stundensatz und Vorkenntnisse: Chamber verabschiedet neues Gesetz zur Elternassistenz
 Symbolfoto: Peter Kneffel/dpa

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Luxemburgs Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch ein neues Gesetz zum Thema Elternassistenz beziehungsweise Tageseltern verabschiedet. Die Reform legt laut der entsprechenden Pressemitteilung des Bildungsministeriums zum Beispiel fest, welche Vorkenntnisse Tageseltern haben müssen, um ein Kind betreuen zu dürfen. Eine Änderung gibt es zudem beim Stundensatz: „Die maximale staatliche Unterstützung im Rahmen des Betreuungsgutscheins (CSA) wird von 3,75 Euro auf 5,40 Euro pro Stunde und Kind erhöht“, so das Ministerium. Der Nachttarif werde hingegen abgeschafft. „Die Tageseltern können jedoch ihren Stundensatz selbst festlegen, wobei die Eltern für jede Überschreitung des Betrags von 5,40 Euro pro Stunde aufkommen müssen“, heißt es in dem Schreiben. Weitere Teile der Reform sind die folgenden:

  • „Um die Eltern bei der Anschaffung der für ihre Tätigkeit erforderlichen Möbel und Materialien zu unterstützen, können Tageseltern, die als Anbieter des CSA („chèque-service accueil“) anerkannt sind, einen einmaligen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) erhalten.
  • Zukünftige Elternassistenten müssen über ein Mindestqualifikationsniveau verfügen, das dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 3 der klassischen oder allgemeinen (ehemals technischen) Sekundarschule entspricht.
  • Um die Kohärenz der von den Elternassistenten anzubietenden Aktivitäten zu gewährleisten, wird nun im Gesetz direkt auf die im Nationalen Referenzrahmen für nicht formale Bildung von Kindern und Jugendlichen aufgeführten Aktivitäten verwiesen.
  • Damit Kinder in einem sprachlichen Umfeld aufwachsen können, das den Spracherwerb fördert, werden die sprachlichen Anforderungen an Tageseltern überarbeitet. Alle künftigen Elternassistenten, die eine Zulassung beantragen, müssen in mindestens einer der drei Amtssprachen des Landes das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht haben. Elternassistenten, die bereits nach den alten Bestimmungen zugelassen sind und diese Sprachanforderungen nicht erfüllen, müssen sich innerhalb einer Übergangsphase von drei Jahren an die neuen Bestimmungen anpassen.“