Es bedarf starker und schneller politischer Entscheidungen, schreibt die Luxemburger Handwerkskammer in einer Pressemitteilung am Freitag. Die Entwicklung der Immobilienpreise zeige, dass in diesem Bereich bisher kaum nennenswerte Fortschritte erzielt werden konnten. Die Wohnungskrise werde daher auch in den kommenden Jahren noch ein wichtiges Thema bleiben. Hinzu kommt, dass die Wohnungskrise derzeit von einer konjunkturellen Krise im Bausektor – mit einem Rückgang der gebauten Wohnungen – begleitet wird.
Die steigenden Zinsen sowie die allgemeine Verunsicherung hätten sich negativ auf den Bausektor ausgewirkt. So seien in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 28 Prozent weniger Wohnungen gebaut worden als noch im Jahr davor. Die sinkende Nachfrage sowie die steigenden Baukosten könnten die verschiedenen Akteure der Baubranche gefährden, heißt es in dem Schreiben der Handwerkskammer.
Die „Chambre des métiers“, die alle Bauunternehmen des Landes vertritt, habe bereits im Dezember auf einer Pressekonferenz einige Vorschläge zur Bekämpfung der Krisen vorgestellt. So müsse das Wohnungsangebot im Land drastisch erhöht werden – insbesondere das Angebot an erschwinglichen Wohnungen.
Zudem fordert die Handwerkskammer die Rücknahme der Änderungen am Gesetzesentwurf über Mietverträge und damit die Beibehaltung des Status quo. Die Umsetzung des „Pacte logement 2.0“ könnte zu weiteren Problemen führen. Die Kammer ist der Ansicht, dass die Änderungen sowie die Reform der Abschreibung für Mietshäuser aufgrund der stetig steigenden Nachfrage sogar zu Mietsteigerungen statt zu Mietsenkungen führen könnten.
Einbindung der Privatwirtschaft erforderlich
Darüber hinaus bemängelt die Handwerkskammer, dass die Privatwirtschaft – wie auch beim Gesetzesentwurf für bezahlbaren Wohnraum – nicht einbezogen wird. „Die Beteiligung des Privatsektors an diesen nationalen Anstrengungen ist unerlässlich, wenn ein quantitativer Sprung im Wohnungsbau erreicht werden soll“, schreibt die Handwerkskammer. Öffentliche Bauträger allein seien nicht in der Lage, den massiven Mangel an erschwinglichem Wohnraum in angemessener Zeit zu beheben.
Baulandvertrag
Mittels Baulandverträgen soll einerseits das Angebot an verfügbarem Bauland erhöht und andererseits die Grundstückspekulation sowie der Anstieg der Immobilienpreise eingedämmt werden.
In den Verträgen werden Fristen für die Bauarbeiten festgelegt. Sollten Grundeigentümer ihre Grundstücke nicht innerhalb der im PAG festgelegten Fristen erschließen oder bebauen, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Diese Sanktionen können einen erheblichen Einfluss auf den Wert des Grundstücks haben.
Quelle: gouvernement.lu
Nach Ansicht der Handwerkskammer sollte die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor verstärkt werden („public-private partnership“). Außerdem sollten Anreize für Unternehmen oder ganze Wirtschaftszweige geschaffen werden, die Wohnraum für ihre Mitarbeiter schaffen wollen.
Die Handwerkskammer findet auch, dass die Verwaltungsverfahren drastisch vereinfacht werden sollten: Zum Beispiel, indem künftig der Grundsatz gilt, dass der Bau von Infrastruktur innerhalb der Siedlungsgebiete grundsätzlich zulässig ist, „ohne dass diese Aktivität durch Umwelterwägungen blockiert wird“. Diese Faktoren seien bereits bei der Erstellung des PAG berücksichtigt worden. Ein solcher Schritt erfordere jedoch „politischen Mut“, schreibt die Handwerkskammer in ihrer Pressemitteilung.
Die „Chambre des métiers“ hält auch die Einführung von Baulandverträgen (siehe Infokasten) für erfolgversprechend. Diese Verträge würden einerseits die Erweiterung des Agglomerationsperimeters voraussetzen und andererseits die Grundeigentümer dazu verpflichten, ihr Bauland zu erschließen und innerhalb einer bestimmten Frist mit Wohnungen zu bebauen.
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