Das Landwirtschaftsministerium hat per Pressemitteilung einen bestätigten Fall von hochpathogener Vogelgrippe (H5N1) bei einem Silberreiher in der Gemeinde Wintger gemeldet. Das Virus sei am 15. Februar nachgewiesen worden. Nach Angaben des Ministeriums ist der Verzehr von Eiern und Geflügelfleisch weiterhin unbedenklich.
Da das Vogelgrippevirus bei Wildvögeln in Luxemburg und seinen Nachbarländern weit verbreitet sei, soll Hausgeflügel unbedingt vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden, geht aus dem Schreiben hervor.
Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: Geflügel muss in Räumen gefüttert und getränkt werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Der Zugang zu Auslaufflächen ist erlaubt, diese müssen jedoch mit Netzen abgedeckt sein, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern. Ansammlungen von Geflügel wie Geflügelausstellungen sind verboten.
Jede anormale Sterblichkeit von Geflügel muss einem Tierarzt gemeldet werden. Außerdem darf Geflügel nur mit einem Gesundheitszeugnis (TRACES) eingeführt werden, das von einem amtlich anerkannten Tierarzt des Herkunftslandes ausgestellt wurde. Diese Regelung gilt auch für den Kauf von Tieren auf einem Markt. Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Biosicherheitsvorschriften strikt einzuhalten sind.
Wenn jemand einen toten oder kranken Wasservogel wie eine Gans, eine Ente oder einen Schwan entdeckt, muss dies der luxemburgischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde telefonisch unter der Nummer 247-82539 oder per E-Mail ([email protected]) gemeldet werden.
Zu Demaart
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