Die Handelskammer und die Handwerkskammer haben eine gemeinsame Stellungnahme zu den Regierungsänderungen am Mietgesetz vorgelegt. „Die Berufskammern lehnen diese Änderungen entschieden ab, da sie nur sehr geringe positive Auswirkungen auf die Mietentwicklung haben werden“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der beiden Kammern vom Montag (13.2.).
Eine Reihe von Kosten würde auf die Vermieter abgewälzt werden und somit ein negatives Signal an Investoren gesandt, schreiben die beiden Berufskammern. „Dieser Entwurf wird das Angebot auf dem Mietmarkt langfristig stark beeinträchtigen können, was vor dem Hintergrund einer ständig steigenden Nachfrage zwangsläufig zu Mietsteigerungen führen wird“, steht in der Pressemitteilung. Damit würde das Gegenteil der in dem betreffenden Gesetzentwurf erklärten Ziele erreicht werden.
Die Berufskammern sind der Ansicht, dass die Änderungen in Verbindung mit anderen Reformen dazu führen, die Attraktivität von Investitionen in neue Mietimmobilien erheblich zu verringern.
Ein starker Rückgang der Zahl der Neubauten, für die sich keine Investoren finden, könnte sich nicht nur aufgrund steigender Mieten negativ auf das Angebot auf dem Mietmarkt auswirken, sondern auch zu einem erheblichen Rückgang der Aktivität in diesem Sektor und damit zu Arbeitsplatzverlusten führen.
„Im derzeitigen wirtschaftlichen Kontext, insbesondere unter Berücksichtigung der steigenden Zinssätze, und um ein ausreichendes Bauniveau aufrechtzuerhalten, um sowohl den Bedürfnissen des Landes gerecht zu werden als auch die Beschäftigung im Immobiliensektor zu erhalten, ist es wesentlich, die Attraktivität der Investition in Mietimmobilien aufrechtzuerhalten“, meinen die beiden Berufskammern abschließend in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.
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