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LuxemburgZusammen leben, statt aneinander vorbei: Integrationsgesetz wird überarbeitet

Luxemburg / Zusammen leben, statt aneinander vorbei: Integrationsgesetz wird überarbeitet
Ein Gesetzesentwurf zum interkulturellen Zusammenleben wurde am Dienstag von der Ministerin für Familie, Integration und die Großregion, Corinne Cahen (DP), präsentiert Foto: Editpress/Julien Garroy

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Ob Ortsansässige oder Menschen aus dem Ausland: Tag für Tag halten sich zahlreiche Leute im Großherzogtum auf – manche von ihnen nur auf Zeit, andere für immer. Damit all diese Menschen im Alltag gut zusammenleben, soll nun das Integrationsgesetz angepasst werden. 

Die Luxemburger Gesetzgebung zur Integration von Menschen aus dem Ausland wird überarbeitet – und dabei gibt es eine grundlegende Änderung. Das wurde am Dienstagmorgen bei der Präsentation des entsprechenden Gesetzentwurfes im Familienministerium in Luxemburg-Stadt ersichtlich. Denn: Der neue Text entfernt sich vom klassischen Konzept der Integration und wendet sich stattdessen dem breiter gefassten Ansatz des interkulturellen Zusammenlebens zu. „Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie wir das Zusammenleben organisieren wollen“, erklärte die Ministerin für Familie, Integration und die Großregion, Corinne Cahen (DP). 

Es geht also darum, wie Menschen aus dem Ausland – zum Beispiel Flüchtlinge, Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner mit ausländischer Nationalität – gemeinsam mit Personen aus Luxemburg leben wollen. Durch den neuen Text soll der Fokus nicht mehr länger darauf liegen, dass sich eine Gruppe an die andere anpasst. Vielmehr ist das Ziel, zusammenzuleben, statt aneinander vorbei. Mehrere Maßnahmen in verschiedenen Bereichen sollen so dabei helfen, gegen Rassismus vorzugehen und jegliche Form der Diskriminierung zu bekämpfen.

Hilfreiche Informationen

So sieht die Gesetzesvorlage einen Pakt für Bürgerinnen und Bürger zum interkulturellen Zusammenleben vor. Volljährige Menschen, die in Luxemburg arbeiten oder leben, können diesen unterzeichnen und sich so den Werten des interkulturellen Zusammenlebens verschreiben. Die Nationalität der Unterzeichnenden spielt dabei keine Rolle. Durch ihre Unterschrift erhalten sie Zugang zum sogenannten Programm des interkulturellen Zusammenlebens, das bisherige Abläufe im Rahmen der Integration inklusive existierender Lernmodule ersetzt.

Im Rahmen des neuen Programms kann ein Basiskurs von wenigstens vier Stunden zum Leben im Großherzogtum absolviert werden, der eine erste Orientierung bietet. Im Modul für Fortgeschrittene gibt es während mindestens sechs Stunden Informationen zur Geografie und Geschichte des Landes, zu den politischen, schulischen und sozialen Systemen oder zu den geltenden Werten. Außerdem können die Grundlagen in minimal einer der drei administrativen Sprachen des Großherzogtums erlernt werden. Die Kurse können nun sowohl von Ortsansässigen als auch von Pendlerinnen und Pendlern belegt werden. 

Wenn auch sicherlich nicht alle von ihnen die Kurse belegen werden, ist es laut Ministerium wichtig, ihnen überhaupt erst die Möglichkeit einer Teilnahme zu bieten. „Man muss nicht, aber man kann. Die Botschaft soll vermittelt werden, dass man ein Teil davon sein kann.“ Unter anderem über diesen Weg sollen Menschen so miteinander in Kontakt kommen. „Ich kenne Flüchtlinge, die haben bei Konferenzen andere kennengelernt, die ihnen später dann zum Beispiel dabei geholfen haben, eine Wohnung zu finden und so die Flüchtlingsunterkunft zu verlassen“, erzählte Corinne Cahen bei der Pressekonferenz. 

Koordination in den Gemeinden

Darüber hinaus soll ein kommunaler Pakt künftig bei der Umsetzung des nationalen Aktionsplans zum interkulturellen Zusammenleben helfen: Durch verschiedene Maßnahmen sollen die Gemeinden dazu ermutigt werden, das Miteinander der Menschen zu fördern. So sieht der neue Gesetzestext finanzielle Unterstützungen – 30.000 Euro pro Jahr und pro Gemeinde – für das Einstellen einer Koordinatorin oder eines Koordinators zur Förderung des Zusammenlebens vor. Hinzu kommen Zuschüsse, aber auch Unterstützung bei der Umsetzung von Aktivitäten, wie zum Beispiel der Organisation eines Sprachcafés. 

Eine Gemeinde kann pro Jahr 30.000 Euro an Unterstützung bekommen, um eine Koordinatorin oder einen Koordinator des interkulturellen Zusammenlebens zu bezahlen 
Eine Gemeinde kann pro Jahr 30.000 Euro an Unterstützung bekommen, um eine Koordinatorin oder einen Koordinator des interkulturellen Zusammenlebens zu bezahlen  Foto: Editpress/Julien Garroy

Außerdem sieht der Gesetzentwurf das Ersetzen der kommunalen Integrationskommissionen durch Kommissionen des interkulturellen Zusammenlebens vor. Auf nationaler Ebene dann rückt der „Conseil supérieur du vivre-ensemble interculturel“ an die Stelle des Interministeriellen Ausschusses für Integration (CII) und an die des „Conseil national pour étrangers“ (CNE). Der neue Rat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden, des Staates und der Zivilbevölkerung zusammen und soll laut Corinne Cahen unabhängig arbeiten können – und so zum Beispiel Analysen, Berichte oder Umfragen erstellen. 

Am vergangenen Freitag wurde die neue Gesetzesvorlage laut Corinne Cahen im Regierungsrat präsentiert und angenommen. Nun wird diese den gewohnten Instanzenweg gehen müssen, der Abgeordnetenkammer vorgelegt und vom Staatsrat begutachtet werden. Erst dann wird die „Chambre des députés“ nach eventuellen Änderungen über den Entwurf abstimmen können. 

Isidore
9. Februar 2023 - 10.20

@ Romain / Die Luxemburger müssen sich den Ausländer nicht unterwerfen ... sie werden unterworfen!

Romain
8. Februar 2023 - 16.55

Wollen denn die Ausländer sich hier in Luxemburg integrieren? Oder müssen die Luxemburger sich den Ausländer unterwerfen?

Grober J-P.
8. Februar 2023 - 9.25

"wie zum Beispiel der Organisation eines Sprachcafés."
Integration beginnt bei der Sprache und macht alles viel leichter.
Es fehlt meistens an der Zeit und am Willen. Wie sagte eine Krankenschwester im Altersheim, "Croyez-moi Monsieur, je n’ai pas le temps, après le travail c’est le travail." Was sagt uns das?

Irmaluise
7. Februar 2023 - 17.59

Das hört sich gut an! Mir war gar nicht bekannt, dass das entsprechende Gesetz angepasst werden sollte.