Die Kostenübernahme von Psychotherapien hat laut Staatsrat keine verfassungsrechtliche Basis. Das schrieb der Staatsrat am Dienstag im entsprechenden Gutachten. Nachdem die Verhandlungen zwischen der Gesundheitskasse und dem Dachverband der Psychotherapeuten (Fapsylux) anhand eines Mediationsverfahrens fehlgeschlagen waren, hatte der Minister für soziale Sicherheit, Claude Haagen (LSAP), angekündigt, „Verantwortung zu übernehmen“. Mitte Dezember hatte er dem Regierungsrat einen Vorentwurf einer großherzoglichen Verordnung vorgelegt, der noch am selben Tag verabschiedet wurde. Darin hatte er den Tarif für die Kostenübernahme einer 50- bis 60-minütigen Psychotherapiesitzung auf 144 Euro festgelegt. Der Staatsrat hat sich diese großherzogliche Verordnung nun genauer angeschaut und festgestellt, dass der Text keine gesetzliche Basis hat und somit nicht mit der Verfassung vereinbar ist.
Das Ministerium für soziale Sicherheit teilte am Dienstagnachmittag via Pressemeldung mit, dass die Texte trotzdem am 1. Februar in Kraft treten werden. „Zusammen mit den Statuten der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), die vom Verwaltungsrat der CNS verabschiedet wurden, sind die Bedingungen für die Kostenübernahme von Psychotherapiesitzungen durch die Krankenversicherung nunmehr gegeben“, schreibt das Ministerium. Auf Anfrage des Radiosenders RTL erklärte Claude Haagen jedoch, dass man sich der Problematik bewusst sei und im „Code de la sécurité sociale“ entsprechend nachbessern werde.
Claude Haagen wird außerdem zitiert: „Ich bin froh, dass die Versicherten nach jahrelangen Verhandlungen endlich von der Kostenerstattung für Psychotherapiesitzungen profitieren können.“
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