Luxemburg macht Verhütungsmittel für alle zugänglich. Der Regierungsrat hat am Freitag einen entsprechenden Vorentwurf für eine großherzogliche Verordnung gebilligt, teilen das Gesundheitsministerium und das Ministerium für soziale Sicherheit in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Das neue Verhütungsprogramm wurde in einer Vereinbarung zwischen dem Staat und der Gesundheitskasse (CNS) festgelegt. Es soll den Zugang zu und die Kostenübernahme von sicheren und zuverlässigen Verhütungsmitteln auf ärztliche Verordnung ermöglichen, und zwar ohne Altersbegrenzung und ohne Unterscheidung nach Art oder Methode der Empfängnisverhütung.
Folgende Verhütungsmittel werden künftig von der Krankenkasse übernommen: Antibabypille, Verhütungspflaster, Verhütungsring, Minipille, Verhütungsspritze, Pille danach, Verhütungsimplantat, Spirale, Sterilisation und Vasektomie. Außerdem sei nach Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung kein ärztliches Rezept mehr erforderlich, um die Kosten für die Pille danach in Notfällen in Apotheken erstattet zu bekommen.
Bisher wurde nur eine begrenzte Liste von Verhütungsmitteln auf Rezept zu 80 Prozent erstattet. Dies galt zudem nur für Frauen unter 30 Jahren.
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