Sowohl die Regierung als auch das Patronat waren und sind noch immer bestrebt, die schaffenden Menschen auseinander zu dividieren, um ihre jeweiligen Positionen durchzusetzen. Dies war im vergangenen Jahr bei der März-Tripartite der Fall, wo sich CGFP und LCGB von einer Indexmanipulation überzeugen ließen. Rezentes Beispiel in dieser Hinsicht bildet die Auseinandersetzung um das Gehälterabkommen im öffentlichen Sektor. Mit dem Publizieren einer Studie über die Gehaltszuschläge der Staatsbeamten und deren Durchschnittsgehalt, durch den Minister der öffentlichen Funktion, wurde eine Neiddiskussion gegenüber den Staatsdienern losgetreten.
Das Publizieren dieser Studie vor den Gehälterverhandlungen erinnert an die Vorgehensweise der ADR, damals 5/6-Aktionskomitee, Ende der 1990er Jahre, was damals schließlich zur Abschaffung des öffentlichen Pensionssystems führte. Die DP profitierte damals bei den anstehenden Wahlen, aufgrund des Zorns der öffentlichen Beamten gegenüber den damaligen Regierungsparteien, die kurz vor der Sommerpause das entsprechende Gesetz in der Kammer votierten. Unverständlich ist demnach die Vorgehensweise des Beamtenministers, der scheinbar die Rolle übernommen hat, die damals die ADR spielte.
Gewerkschaftlicher Einheitsfront …
Schwer nachvollziehbar ist auch die Vorgehensweise der CGFP bei den rezenten Gehälterverhandlungen. Anstatt, aufgrund der Vorgehensweise der Regierung, eine Einheitsfront mit allen im öffentlichen Sektor repräsentativen Gewerkschaften zu bilden, um so der Neiddiskussion den Wind aus den Segeln zu nehmen, beharrten sie auf ihrem Alleinvertretungsanspruch bei diesen Gehälterverhandlungen. Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass sämtliche Regierungsparteien, einschließlich der Opposition, es als normal empfinden, dass ein Großteil der öffentlichen Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften von demokratischen Lohn- und Gehälterverhandlungen ausgeschlossen bleiben.
Diese Verhandlungen, die in einer Dunkelkammer stattfanden, endeten mit einem Ergebnis, das hinter den Erwartungen der öffentlichen Bediensteten zurückbleibt. Bekanntlich steigen sämtliche öffentliche Gehälter, nach Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes, rückwirkend auf den 1. Januar 2023, um 106 Euro brutto. Diese zwar ungenügende, aber sozial fortschrittliche Maßnahme wird ab 2024 wegfallen. Sie wird durch eine allgemeine Punktwerterhöhung von 1,95% ersetzt werden.
Angesichts eines fünfjährigen Stillstands bei der Gehälterentwicklung und einer Indexmanipulation muss dieses Abkommen aus sozialen und wirtschaftlichen Erwägungen heraus als ungenügend eingestuft werden. Hinzu kommt, dass in diesem Gehältervertrag keine qualitativen Verbesserungen hinsichtlich einer Arbeitszeitverkürzung vorgesehen sind. Dabei wurde die 40-Stunden-Woche 1970 schon im öffentlichen Sektor verwirklicht. Seitdem hat die Produktivität auch in diesem Sektor stark zugenommen.
Außerdem arbeiten heute weit mehr Frauen in diesem Sektor als das damals der Fall war. Da vor allem Frauen Schwierigkeiten haben, Berufs- und Hausarbeit auf einen Nenner zu bringen, würde eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung hier Abhilfe schaffen. In puncto Arbeitszeitverkürzung hat Staatsminister Bettel in seinen Neujahrs-Interviews klar zum Ausdruck gebracht, dass mit der blauen Regierungsriege eine Arbeitszeitverkürzung nicht infrage kommt. Sein Rat, die einzelnen Arbeitnehmer sollten mit den jeweiligen Arbeitgebern über mehr Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung diskutieren, zielt auch darauf ab, die Gewerkschaften zu schwächen.
Beispiel Landesverband
Der FNCTTFEL-Landesverband hat in seiner mehr als 110-jährigen Geschichte bewiesen, dass die größtmögliche Einheit von Beschäftigen, sowohl auf Ebene des Betriebes als auch auf genereller Ebene, erfolgversprechend ist. Dank des Zusammenschlusses aller Eisenbahner in einer Organisation konnte der Landesverband bereits 1921 ein einheitliches öffentliches Statut für alle Eisenbahner hierzulande durchsetzen. Er war maßgeblich beteiligt am Aufbau und an der Strukturierung des ersten freien Gewerkschaftsbundes, der CGT, hier in Luxemburg. Dieser Gewerkschaftsbund forderte bereits 1925 die Schaffung einer einheitlichen Berufskammer für alle Beschäftigten.
Die Berufskammern für Arbeiter und Privatbeamte wurden bekanntlich 1924 gegründet. Seit 1924 waren die Eisenbahner Mitglied in der Privatbeamtenkammer, wo sie mit dem damaligen Präsidenten des Landesverbandes, Michel Haack, den ersten Präsidenten stellten. Seit 2008 sind alle Eisenbahner Mitglied in der Arbeitnehmerkammer. Die Eisenbahner und der Landesverband haben bewiesen, dass man trotz unterschiedlichen Berufsstatuts erfolgreich in einer Berufskammer zusammenarbeiten kann. Hierüber sollten die Verantwortlichen der Funktionärskammer einmal nachdenken.
* Der Autor ist ehemaliger Präsident des FNCTTFEL-Landesverbands
Wenn Sie mit dem "lieben Gott nichts am Hut haben" , können Sie sich ihre Friedhofgänge auch ersparen.
Als junger Eisenbahner stand ich vor 40 Jahren auf dem Friedhof und nahm am Begräbnis eines verstorbenen Kollegen teil. Mir fiel auf,dass links die Fahne der FNCTTFEL wehte und ganz rechts die der Syprolux. Ich entschied mich für erstere da ich mit dem lieben Gott nichts am Hut hatte. Aber etwas mehr Einigkeit und Feingefühl hätte ich mir schon gewünscht.