Misley nutzte für die Klage ein Gesetz, das die Verjährung für sexuelle Gewalt gegen Minderjährige vorübergehend aussetzt. In der Klage wird Tyler nicht namentlich genannt, in einer Erklärung nennt Misley den Aerosmith-Frontmann aber ausdrücklich. Demnach hatte sie Tyler 1973 nach einem Konzert kennengelernt, als sie 16 Jahre alt war und noch Julia Holcomb hieß.
Der damals 25-Jährige habe sie mit auf sein Hotelzimmer genommen und „mehrere illegale sexuelle Handlungen“ an ihr vorgenommen, heißt es in der Klageschrift. Ihre Beziehung habe danach fortgedauert, weil die Jugendliche „seiner Macht, seiner Berühmtheit und seinen finanziellen Ressourcen“ nichts habe entgegensetzen können. Außerdem habe Tyler ihr vorgemacht, dass es sich um „eine Liebesgeschichte“ handele, legten Misleys Anwälte dar.
1974 bekam Tyler laut Klageschrift die Vormundschaft über Julia, weil er ihrer Mutter versprochen habe, für ihr Wohlergehen und ihre Schulbildung zu sorgen. Stattdessen sei er mit der Jugendlichen herumgereist und habe sie mit Alkohol und Drogen versorgt. Ein Jahr später habe er sie außerdem zu einer Abtreibung gezwungen. Die Jugendliche verließ Tyler daraufhin. Sie habe sich der Religion zugewandt, geheiratet und ihre „Schande geheimgehalten“, heißt es in der Klageschrift.
Schließlich schrieb Tyler jedoch in seinen Memoiren über die Beziehung. Die Boulevardpresse habe daraufhin ihre Identität herausbekommen, so dass sie mit ihren Angehörigen über ihre Vergangenheit habe sprechen müssen, erklärten ihre Anwälte.
Misley, die mittlerweile eine entschiedene Abtreibungsgegnerin ist, will von Tyler in einem Prozess eine Entschädigung für die sexuellen Übergriffe zu Beginn ihrer Beziehung sowie für die psychologischen Folgen der Liaison erstreiten. Tylers Sprecher wollten sich auf Anfrage von AFP zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern.
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