Das Parlament beschloss am Mittwochnachmittag weitere Gesetze, die die Arbeit der Justiz verbessern sollen. Mit der am Vormittag beschlossenen Verfassungsrevision zum Kapitel Justiz wird ein nationaler Justizrat ins Leben gerufen. Seine Aufgabe: den reibungslosen Ablauf der Justiz garantieren, ohne sich dabei in laufende Gerichtsaffären einzumischen. Am Nachmittag folgte das Gesetz, das die Zusammensetzung, die Befugnisse und die Arbeitsweise des Rates regelt. So schlägt dieser dem Großherzog die Ernennung der Richter vor und kann Disziplinarprozeduren gegen Richter einleiten. Der Justizrat soll die Unabhängigkeit der Justiz stärken.
Dem Rat gehören neun Mitglieder an: sechs Magistrate und drei Nicht-Magistrate, darunter der Präsident oder der scheidende Präsident der Anwaltskammer. Zwei weitere Vertreter der Zivilgesellschaft werden vom Parlament bestimmt. Genauso viele Ersatzmitglieder sind vorgesehen. Die Mandatsdauer ist auf fünf Jahre begrenzt und kann einmal wiederholt werden.
Jeder Bürger kann eine Klage beim Rat einreichen, wenn er der Ansicht ist, ein Richter habe sich während einer ihn betreffenden Gerichtsaffäre ungebührlich verhalten. Es sei aber keine Gerichtsbarkeit, an die man sich wendet, wenn man nicht mit einem Urteil einverstanden ist, betonte Léon Gloden (CSV). Es können vielmehr Beschwerden über Mängel in der allgemeinen Arbeitsweise des Justizapparats eingereicht werden, so Guy Arendt (DP).
Kritik gab es an der Zusammensetzung des Justizrates. Roy Reding (ADR) zitierte aus dem Gutachten des „Groupement des magistrats“. Letzterer befürchtet eine Politisierung des Justizrates, werden doch zwei Mitglieder vom Parlament ernannt. Ähnliche Bedenken äußerte auch die Staatsanwaltschaft.
Der Justizrat kann seine Arbeit erst nach Inkrafttreten der neuen Verfassung aufnehmen. Seine Schaffung geht auf eine Empfehlung des Europarats zurück. Zwanzig Länder verfügen über derlei Institution. Ein weiteres am Mittwoch verabschiedetes Gesetz definiert das Statut der Magistraten.
Energietransition wird stärker gefördert
Zusätzliche staatliche Fördermaßnahmen sollen dazu beitragen, die Energietransition zu beschleunigen. Darauf hatten sich die Sozialpartner bei der letzten Tripartite verständigt. Das entsprechende Gesetz wurde am Mittwoch angenommen. So wird der Austausch eines mit fossiler Energie betriebenen Heizkessels auf eine mit erneuerbaren Energien funktionierende Anlage mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Die Prämie für Fotovoltaikanlagen zur Stromproduktion für den eigenen Bedarf wird um 25 Prozent angehoben. Zusätzliche 25 Prozent gibt es bei der energetischen Sanierung der Wohnung.
Ein weiteres Gesetz setzt eine EU-Direktive über die Trinkwasserqualität um. Die Gemeinden sollen den Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum verbessern, u.a. durch öffentliche Wasserspender. Die Bürger sollen dazu angehalten werden, noch mehr Leitungswasser zu trinken. Der Konsum von Leitungswasser hat sich in Luxemburg in den letzten 15 Jahren verdoppelt. Der Gesetzentwurf bot dem Nordabgeordneten Ali Kaes (CSV) die Gelegenheit, einen einheitlichen Wasserpreis für das ganze Land zu fordern. Die kleinen ländlichen Gemeinden würden stark unter den hohen Kosten zur Instandhaltung ihres Trinkwasser- und Abwassernetzes leiden, Unkosten, die direkt oder indirekt an die Einwohner weitergereicht würden. Ein Einheitspreis auf Trinkwasser würde Preiserhöhungen für Hunderttausende andere Einwohner bedeuten, entgegnete Yves Cruchten (LSAP). Die Diskussion blieb ergebnislos. (lmo)
„würde Preiserhöhungen für Hunderttausende andere Einwohner bedeuten“
Tja, dat ass jo net grad eng sozial Äntfert fir eng anscheinend sozial Partei…
1000 Liter Waasser, also 1 m3, kaschten hei zu Lëtzebuerg tëscht 2 an 3 Euro. Eng Persoun verbraucht am Duerchschnëtt 30 m3 pro Joer.
Wat géif dann e m3 Waasser méi kaschten fir di honnertdausende vu Leit? 10 Cent, 20 Cent pro 1000 Liter?
Wéi wär et dann emol, d’Propos vum Eenheetspräis auszerechnen, statt esou en onsoziale Commentaire ofzeginn?