Headlines

FahrsicherheitLuxemburger Punkteführerschein feiert 20 Jahre

Fahrsicherheit / Luxemburger Punkteführerschein feiert 20 Jahre
Im Jahr 2002 wurde das System des Punkteführerscheins in Luxemburg eingeführt Foto: Editpress-Archiv/François Aussems

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Der Punkteführerschein wurde in Luxemburg am 1. November 2002 eingeführt. Das Tageblatt hat alle wissenswerten Informationen zum Punktesystem im Überblick zusammengestellt und sich bei den Behörden über die aktuellen Zahlen informiert.

„Der Punkteführerschein ist ein wichtiger Bestandteil der luxemburgischen Politik im Bereich der Verkehrssicherheit“, so das Transportministerium gegenüber dem Tageblatt. Das Ministerium stelle eine Verbesserung bei den Vergehen, für welche die Punkte in erster Linie eingeführt worden sind, fest, als da wären Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Fahren unter Alkoholeinfluss. Aber auch beim Fahren ohne Gurt konnten deutliche Verbesserungen verzeichnet werden.

Dieses Jahr wurden bislang 9.058 Führerscheine neu beantragt (5.250 neue und 3.808 Erweiterungen). Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 24. Oktober wurden 332 Führerscheine eingezogen, weil das Punktekonto aufgebraucht war. 27.208 Führerscheine wurden erneuert (19.907 Erneuerungen, 2.331 Verlängerungen und 4.970 provisorische Erneuerungen). Das System beinhalte allerdings nicht nur eine Strafkomponente, sondern auch einen pädagogischen Effekt: „Jeder hat die Zeit, bevor er alle seine Punkte verloren hat, sein Verhalten dementsprechend anzupassen“, so das Transportministerium.

Seit der Einführung des Punkteführerscheins blieb der jährliche Verlust an Punkten relativ stabil mit leichten Schwankungen. Eine deutliche Reduzierung der Punkteentzüge für Verstöße lässt sich nicht feststellen. Für die Jahre 2016 und 2021 kam es sogar zu einem deutlichen Anstieg (siehe Tabelle).

 Grafik: Transportministerium

Mit der Zeit seien dann neue Faktoren hinzugekommen, die sich auf der Überholspur neben Alkohol- und Geschwindigkeitsvergehen ausgebreitet hätten: „Vor allem das Benutzen von Mobiltelefonen und anderen Geräten während des Fahrens. Deshalb wurden hierfür auch Punkte eingeführt – ohne jedoch den gewünschten Effekt zu haben“, berichtet das Ministerium. Hierfür sollen in naher Zukunft die Strafe und der Verlust von Punkten erhöht werden.

Drei Minister der Luxemburger Regierung von 1999 haben am 1. August 2002 das Gesetz zum Punkteführerschein unterschrieben: Transportminister Henri Grethen (DP), Innenminister Michel Wolter (CSV), Justizminister Luc Frieden (CSV)
Drei Minister der Luxemburger Regierung von 1999 haben am 1. August 2002 das Gesetz zum Punkteführerschein unterschrieben: Transportminister Henri Grethen (DP), Innenminister Michel Wolter (CSV), Justizminister Luc Frieden (CSV) Foto: Photothèque de la Ville de Luxembourg

Das 12-Punkte-System

Jeder neu ausgestellte Führerschein beginnt mit einem Guthaben von zwölf Punkten. Wenn ein Fahrer Verstöße begeht, verliert er je nach Schwere des Vergehens eine bestimmte Anzahl an Punkten. Polizei-, Zoll- und Steuerbeamte informieren den Verkehrsteilnehmer genau über die Konsequenzen seiner Vergehen. Wird ein Verstoß anschließend nicht bestritten, erfolgt der Punkteabzug nach der Bezahlung der gebührenpflichtigen Verwarnung. Ansonsten entscheidet ein Richter über den genauen Abzug nach Abschluss des Strafverfahrens. Das Verkehrsministerium muss die Entscheidung in beiden Fällen bestätigen und informiert den Fahrer über die Zahl der verbleibenden Punkte. Solange der „Kontostand“ des Führerscheins noch mindestens einen Punkt aufweist, bleibt er uneingeschränkt gültig. Sollten allerdings keine Punkte mehr vorhanden sein, wird die Fahrerlaubnis für zwölf Monate entzogen. Ein Fahrverbot von 24 Monaten wird ausgesprochen, falls sich ein Verlust von Punkten in einem Zeitraum von drei Jahren wiederholen sollte.

Der Verstoß bestimmt den Verlust von Punkten

Der luxemburgische „Code de la route“ von 2015, mit einigen Anpassungen des Gesetzes von 2017, nennt folgende Gründe, die zu einem Verlust der Punkte führen können: Bei Verstößen wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 15 km/h innerorts, von mehr als 20 km/h außerorts und von mehr als 25 km/h auf der Autobahn verliert man zwei Punkte. Auch bei Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und bis zu 0,8 Promille verliert man die Mindestanzahl von zwei Punkten. Hinzu kommen Delikte wie die Missachtung einer roten Ampel, eines Stoppschilds, eines Vorfahrtsschilds oder einer sonstigen Vorfahrtsregel.

Man sollte zudem stets darauf achten, den Anweisungen der Straßenbeamten Folge zu leisten und sicherstellen, dass das eigene Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet ist und eine gültige technische Kontrollbescheinigung besitzt. Schließlich sollte man auch grundsätzlich darauf achten, dass der Sicherheitsgurt vorschriftsmäßig angelegt, der Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen gewährleistet ist und Telefone oder Tablets nicht während des Fahrens bedient werden. Ansonsten verliert man ebenfalls zwei seiner 12 Punkte.

Insgesamt vier Punkte verliert man bei fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit Autounfällen oder beim Fahren unter Alkoholeinfluss – wenn ein Wert von über 0,8 und unter 1,2 Promille festgestellt wurde. In diese Kategorie fällt auch das Führen eines Fahrzeuges ohne gültigen Führerschein oder ohne Versicherung. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 Prozent – wobei die ermittelte Geschwindigkeit mindestens 40 km/h über dieser Höchstgeschwindigkeit liegen muss – werden vier Punkte abgezogen. Ein anderer Punkt ist das Gewicht: Das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination darf nicht um mehr als zehn Prozent der zulässigen Gesamtmasse überladen werden, ansonsten riskiert man auch aus diesem Grund, vier Punkte weniger auf seinem Führerschein zu haben.

Wenn ein Fahrer sehr schwere Verstöße, wie zum Beispiel fahrlässige Tötung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, begeht, verliert er die Hälfte aller Führerscheinpunkte. Man verliert zudem sechs Punkte, wenn es sich um schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt oder man einen Alkoholwert von über 1,2 Promille hat. Auch bei Wiederholungsvergehen innerhalb von zwei Jahren hinsichtlich Trunkenheit am Steuer, bei Werten von über 0,5 und unter 1,2 Promille, beim Fahren unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten oder der Weigerung, sich einem Test zu unterziehen, muss man mit dem Verlust von sechs Punkten rechnen.

Das Punktekonto lässt sich wieder auffüllen

Verliert man erst mal Punkte, soll man sich in einem Zeitraum von drei Jahren keine weiteren Vergehen zuschulden kommen lassen, die zu einem weiteren Punkteverlust führen, schreibt der luxemburgische Automobilclub ACL. Ist das der Fall, erhält man sein gesamtes Punkteguthaben zurück. Im Fahrsicherheitszentrum „Centre de formation pour conducteurs“ können Fahrer zudem auf freiwilliger Basis einen gebührenpflichtigen Kurs absolvieren, falls sie einen Teil ihrer Punkte verloren haben. Nach erfolgreichem Abschluss können einmal in drei Jahren drei Punkte zurückgewonnen werden, indem man an dem eintägigen Sensibilisierungskurs teilnimmt. Die Teilnahme an einem fünftägigen Sensibilisierungskurs ist auch möglich.

Am Ende der Sperrfrist wird das Kapital des Betroffenen mit zwölf Punkten dann wieder vollständig aufgefüllt. Ein zusätzliches Aufstocken von Punkten ist generell nicht möglich, da das Punkteguthaben immer auf zwölf begrenzt ist.

Der eigene verfügbare Punktestand kann auf myguichet.lu, unter „Meine Daten“ in der Rubrik „Transport“ und anschließend „Punkteführerschein“ aufgerufen werden.

Rüdiger Meier
1. November 2022 - 15.25

@ GeTee
Oho, starker Tobak. Der Luxemburger Verkehrsminister ist der verantwortungsvollster, kompetentester, intelligentester, vorhersehender, radaraufstellender und beliebtester Verkehrsminister von Europa und der ganzen Welt. Jawohl, so ist es.
(Smile)

GeTee
1. November 2022 - 11.51

Es ist schon komisch daß Luxemburg in der Verkehrstoten-Statistik sehr viel schlechter abschneidet als der Nachbar Deutschland, obwohl bei denen kein allgemeines Tempolimit auf den Autobahnen besteht. Und die Busgelder sind in Deutschland auch noch bedeutend billiger. Könnte das daran liegen daß deren Verkehrsminister kein fahrradfahrender Eisenbahner ist ?