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LuxemburgFünfjahresplan: Ministerium erhöht Beihilfen für Tourismus um 10 Millionen Euro

Luxemburg / Fünfjahresplan: Ministerium erhöht Beihilfen für Tourismus um 10 Millionen Euro
 Archivfoto: Editpress/Didier Sylvestre

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„Jede Investition in den Tourismus ist auch eine Investition in die Lebensqualität der Einwohner Luxemburgs“, sagt Tourismusminister Lex Delles (DP) bei der Präsentation von Luxemburgs neuem Fünfjahresplan zur Förderung der nationalen Tourismusinfrastruktur. Darum werde das Budget auch um mehrere Millionen erhöht.

70 statt 60 Millionen Euro: Das Wirtschaftsministerium erhöht das Budget zur Förderung der Luxemburger Tourismusinfrastruktur für den Zeitraum 2023 bis 2027 um zehn Millionen Euro. Das verkündete Tourismusminister Lex Delles (DP) am Donnerstag bei der Präsentation des neuen Fünfjahresplans zur Ausstattung von Luxemburgs touristischer Infrastruktur. Vor allem dem Aktivtourismus, der Gastronomie sowie dem Kulturtourismus solle die Budgeterhöhung zugutekommen. 

Das elfte Fünfjahresprogramm stehe im Einklang mit den vorherigen Plänen, enthalte allerdings einige Neuerungen, die deren Umsetzung erleichtern solle, geht aus einer Pressemitteilung vom Donnerstag hervor. So würden nun auch Stiftungen, die im Tourismusbereich aktiv sind, sowie Naturparks als potenzielle Empfänger für Zuschüsse infrage kommen. Privatpersonen, die „Gîtes ruraux“ betreiben, würden hingegen ausgeschlossen werden – sie könnten allerdings auf andere Beihilfen zurückgreifen.

Zudem wird eine zwölfmonatige Frist eingeführt, innerhalb derer Projektträger nach der Zusage ihrer Finanzhilfe mit der Umsetzung ihres Projekts beginnen müssen. Die Deadline könne nur einmal verlängert werden. Darüber hinaus werden die Finanzierungssätze für alle touristischen Unterkünfte, mit Ausnahme von Jugendherbergen und ausgefallenen Unterkünften, auf 20 Prozent fixiert. Die Generaldirektion für Tourismus weist jedoch darauf hin, dass Projekte „von nationalem Interesse“ bis zu 100 Prozent finanziert werden könnten.

Anhand einer detaillierten Liste, die der Generaldirektion für Tourismus vorgelegt werden muss, solle nun geprüft werden, ob Beihilfe-Anträge für Projekte in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Diese Vorgehensweise habe es bereits zuvor gegeben, allerdings habe bisher eine solche Bestimmung im Gesetz noch gefehlt.

Die Auswirkungen der aufeinanderfolgenden und aufeinander aufbauenden Fünfjahrespläne wurde anhand des Beispiels der Baggerweiher in Remerschen veranschaulicht. In der Saison 2022 hätten die dortigen Badegewässer insgesamt 50.000 Besucher empfangen. Dank der staatlichen Förderungen wurden unter anderem ein Steg und Amphibienrollstühle installiert, damit Menschen mit Behinderungen den Badeteich nutzen können, erklärte Ramon Hemmer, Direktor von „Erliefnis Baggerweier Asbl“. (Red.)