Eine Kur für Menschen mit „Long Covid“ soll künftig in die Nomenklatur der von der Krankenversicherung übernommenen Handlungen und Dienstleistungen der Ärzte aufgenommen werden. Der Staatsrat stimmte diesbezüglich am Mittwoch einem Entwurf eines großherzoglichen Reglements zu. Das geht aus einem Presseschreiben des Staatsministeriums hervor. Unter „Long Covid“ versteht man die Langzeitfolgen einer Covid-Infektion. Das Robert-Koch-Institut definiert das Krankheitsbild folgendermaßen: „Gesundheitliche Beschwerden, die jenseits der akuten Krankheitsphase einer SARS-CoV-2-Infektion von vier Wochen fortbestehen oder neu auftreten.“
19. Oktober 2022 - 20.03 Uhr
Akt.: 20. Oktober 2022 - 12.01 Uhr
Eis Regierung geht dat net zou sos musse se jo Entschidigungen bezuhlen