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LuxemburgVerfassungsgericht urteilt: Anti-Covid-Gesetze waren kein Verstoß gegen die Grundrechte

Luxemburg / Verfassungsgericht urteilt: Anti-Covid-Gesetze waren kein Verstoß gegen die Grundrechte
Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag hatten im Februar 2022 die Frage aufgeworfen, ob die Gesetze im Rahmen der Anti-Covid-Maßnahmen überhaupt konform mit der Verfassung seien. Ja, so die Antwort des Verfassungsgerichtes am Freitag. Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Die verschiedenen Gesetze, die im Rahmen der Anti-Covid-Maßnahmen in Luxemburg verabschiedet wurden, sind verfassungskonform. Dieses Urteil hat das Verfassungsgericht am Freitag bekannt gegeben.

Die jeweiligen Gesetze und Maßnahmen, die seit März 2020 in Luxemburg zum Umgang mit der Corona-Pandemie beschlossen wurden, sind stets mit den Grundrechten der Bürger des Landes vereinbar gewesen. Dieses Urteil hat das Verfassungsgericht am Freitag bekannt gegeben.

Die Frage der Verfassungskonformität hatten Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag, zwei erklärte Corona-Maßnahmen-Gegner, Mitte Februar dieses Jahres vor dem Friedensgericht Luxemburg vorgebracht. Dort mussten sich die beiden wegen verschiedener Verstöße gegen die sanitären Bestimmungen in Corona-Zeiten verantworten. Doch warum eigentlich? Das wollten Jacoby und Freitag damals wissen. Warum sollten sie wegen etwas bestraft werden, das ihnen ihrer Meinung nach von der Verfassung her erlaubt, ja sogar zugesichert sei?

Bevor also das Friedensgericht über ihre Vergehen urteile, müsse es ein prinzipielles Urteil des Verfassungsgerichts zur Legitimität der Corona-Gesetze geben, so die beiden Beschuldigten. Das Friedensgericht hat dieser Forderung damals stattgegeben.

Wichtiges Urteil

Das Urteil jetzt ist wichtig, beantwortet es doch ein für alle Mal eine Frage, die seit langem im Raum steht und von vielen Corona-Maßnahmen-Gegnern stets ins Feld geführt wurde und immer noch wird.

Zu den Verstößen, die Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag vorgeworfen werden, muss man sagen, dass es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, also um kleinere Vergehen, die mit einer Geldstrafe, aber nicht mit Gefängnis bestraft werden. Jacoby und Freitag sollen zum Beispiel keine Maske getragen, die vorgeschriebene Distanz oder die festgelegte Teilnehmerzahl bei einer Protestaktion nicht eingehalten haben. Des Weiteren geht es um den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit oder das Missachten der Sperrstunde.

Nach dem grundlegenden Verdikt des Verfassungsgerichtes am Freitag wird das Friedensgericht demnächst über die Ordnungswidrigkeiten der beiden Beschuldigten urteilen. Erklärungen zum Urteilsspruch des Verfassungsgerichtes sollen folgen, so die Pressestelle der Luxemburger Justiz.

Sandra
3. Oktober 2022 - 18.50

Dee mat der rouder Jackett huet mir viru 50 Joer eng Mao-Bibel an d'rout Wullmaus verkaaft.

Ruth
3. Oktober 2022 - 18.49

@Jeff

"& Gronk – geet dat och ouni beleidegungen a frechheeten?"

Ech gesinn, Dir sidd och géint Grouss- a Klengschreiwung.

Mä mol eng aner Fro, kommen dann elo all déi Schwurbler an de Klemmes déi op dëst Urteel gewaart hunn?

Jeff
1. Oktober 2022 - 20.05

& Gronk - geet dat och ouni beleidegungen a frechheeten?

JJ
1. Oktober 2022 - 9.36

Eine Regierung kann im Notfall Notfallmaßnahmen ergreifen.Deshalb heißt sie Regierung.Die Herren Schwurbler haben sicher vergessen,dass eine demokratische Regierung immer im Interesse der Bürger handeln wird,auch wenn es Nasen gibt denen solche Maßnahmen nicht passen. Wenn im Falle einer Pandemie erst ein Referendum abgehalten werden muss? Naja. Die Schwurbler die heute noch gesund sind hatten eben Glück. Sie sollten aber tunlichst ihre Weisheiten für sich behalten.

Gronk
1. Oktober 2022 - 1.45

Dei zwee Trellerten maachen sech dermoßen lächerlech, mat hierem Jabel an waat e Quatsch dei vun sech gin.