Das Foto eines nackten Babys auf dem Plattencover des Nirvana-Albums „Nevermind“ bleibt nach der Entscheidung eines Bezirksgerichts in Los Angeles ohne juristische Folgen. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme des Gerichts schreibt Richter Fernando Olguin, dass der heute 31 Jahre alte Mann mit seiner Klage zu lange gewartet habe. Er habe mehr als zehn Jahre lang gewusst, dass es sich um einen Gesetzesverstoß handeln könnte, ohne juristische Schritte einzuleiten – daher seien mögliche Ansprüche verfallen und der Fall werde beigelegt.
Der auf dem Album Gezeigte hatte die früheren Bandmitglieder und die Plattenfirma verklagt, weil es sich seiner Meinung nach bei der Aufnahme um kommerzielle Kinderpornografie handele. Die Rechteverwalter der Band hatten argumentiert, dass der Kläger Jahrzehnte von seiner Berühmtheit profitiert hat und sogar als selbst ernanntes „Nirvana Baby“ öffentlich gegen Bezahlung auftrat. Sie forderten, die Klage abzuweisen. Das Bild zeigt ihn als nacktes Baby unter Wasser, wie er in Richtung einer Dollarnote an einem Angelhaken zu schwimmen scheint.
Eine Anwältin des Klägers hat dem Magazin Rolling Stone angekündigt, dass dieser weitere juristische Schritte gegen die Entscheidung einleiten werde. „Das ‚Nevermind‘-Cover wurde zu einem Zeitpunkt erschaffen, als Spencer ein Baby war und es ist unmöglich für ihn, kein Opfer mehr zu sein, solange die Aufnahme weiter verbreitet wird“, sagte sie dem Magazin am Samstag.
Laut Klagetext sah der Mann seine Genitalien auf dem mehr als 30 Millionen Mal verkauften Album der Band als „lasziv“ dargestellt. Er verlangte von den Beklagten insgesamt eine Millionenentschädigung. Das Foto habe bei ihm zu „extremer und dauerhafter emotionaler Belastung“ geführt. Die Erfolgsaussichten des Klägers waren auch dadurch eingeschränkt, dass er das ikonische Motiv selbst mehrere Male nachgestellt hatte. Zuletzt sprang er dafür 2016 zum 25. Jahrestag des Albums in einen Pool – allerdings mit Badehose. Auf seiner Brust ist zudem der Schriftzug „Nevermind“ tätowiert.
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