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GesundheitVon 39 auf 1.136 Fälle: Meldepflicht soll Klarheit bei Geschlechtskrankheiten liefern

Gesundheit / Von 39 auf 1.136 Fälle: Meldepflicht soll Klarheit bei Geschlechtskrankheiten liefern
 Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa

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Die Entwicklung bei anderen Krankheiten außer Covid-19 und Affenpocken ist in den vergangenen Monaten und Jahren in den Hintergrund gerückt. Dabei sind die Fallzahlen von sexuell übertragbaren Krankheiten in Luxemburg enorm angestiegen. Aber: Das Gesundheitsministerium hat eine Erklärung dafür. 

Die zur Verfügung gestellten Statistiken des Gesundheitsministeriums sprechen auf den ersten Blick eine deutliche Sprache. Sie präsentieren die Fallzahlen der drei am meisten vorkommenden sexuell übertragbaren Krankheiten in Luxemburg: Gonorrhoe, Syphilis und Chlamydiose. 

Die Bilanz: 39 Menschen wurden im Jahr 2017 erfasst, die an Chlamydiose erkrankt waren. 12 Menschen litten an Gonorrhoe und 26 an Syphilis. Allerdings: Diese Zahlen haben sich in den vergangenen Jahren offenbar vervielfacht. So gab es 2021 1.136 Fälle von Chlamydiose, 417 Fälle von Gonorrhoe und 198 von Syphilis, die den Luxemburger Gesundheitsbehörden gemeldet wurden. Am meisten betroffen seien Personen zwischen 25 und 44 Jahren vor der Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen, schreibt Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage vergangene Woche.

 Statistik: Gesundheitsministerium

Der Grund ist aber offenbar nicht eine Welle von Geschlechtskrankheiten, die über Luxemburg fegt. Laut Paulette Lenert ist der Anstieg bei den Fallzahlen von sexuell übertragbaren Krankheiten damit zu erklären, dass seit dem 1. Januar 2019 eine doppelte Meldepflicht für bestimmte Krankheiten besteht. 

Diese Meldepflicht sieht vor, dass sowohl Ärzte als auch Laboratorien dazu angehalten werden, spezifische Krankheitsfälle an die Gesundheitsbehörden weiterzuleiten. Ärzte und Labore müssen mit einer Geldstrafe von 50 bis 100 Euro rechnen, wenn der Fall nicht während der vorgesehenen Fristen gemeldet wurde. Die Pflicht besteht seit dem großherzoglichen Reglement vom 15. Februar 2019. Dabei gibt es Unterschiede, wer was meldet. Die Laboratorien sind laut den Zuordnungen im Reglement zuständig, Fälle von Chlamydiose und Gonorrhoe zu melden. „Seit 2018 müssen nur noch Labore dies melden“, sagt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Tageblatt-Anfrage. „Da die Diagnose immer eine Laboruntersuchung voraussetzt, sind die Meldungen der Labore ausreichend.“

Die Liste mit den meldepflichtigen Krankheiten werde zudem regelmäßig aktualisiert. Auch die Affenpocken gehören aktuell dazu. Laut Lenert hätte ein solches System den Vorteil, dass so eine „bessere Gründlichkeit bei den Meldungen“ ermöglicht wird. Außerdem müsse weiterhin „auf hohem Niveau getestet werden, damit die einzelnen Krankheiten schnell erkannt und dementsprechend behandelt werden können“. Mithilfe der Meldepflicht könne zudem „ein besseres Bild der Entwicklung gezeichnet werden, um so bessere Sensibilisierungsaktionen zu verwirklichen“. 

Was die Meldepflicht für den Patienten bedeutet

Auf Nachfrage von Tageblatt erklärt die Pressestelle des Gesundheitsministeriums, dass sich „der Patient dieser Meldepflicht nicht widersetzen kann“. Die „öffentliche Gesundheit“ habe Vorrang vor den „individuellen Rechten“. Die Ärzte und Laboratorien werden daher dazu angehalten, die Betroffenen mithilfe von bereitgestellten Infoblättern und Notizen auf den Laborergebnissen zu informieren. Zudem würden „die Daten für statistische Auswertungen pseudonymisiert oder anonymisiert“ werden, „um die Privatsphäre der Patienten zu schützen“. Dies gelte allerdings nicht in Fällen, in denen Contact Tracing vonnöten sei: „Um die Quelle eines Krankheitsausbruches zu verstehen, um damit weitere Ansteckungen zu vermeiden, können persönliche Daten von speziell autorisiertem Gesundheitspersonal bei der Gesundheitsdirektion eingesehen werden.“

Gonorrhoe, Chlamydiose und Syphilis

Gonorrhoe (oder Tripper) ist laut der deutschen Zeitschrift Apotheken-Rundschau eine weit verbreitete Geschlechtskrankheit, die durch Bakterien ausgelöst wird. Auf eine Infektion deuten Beschwerden wie das Brennen beim Wasserlassen hin. Eine schlimme Infektion kann zu Hirnhautentzündungen, Blutvergiftungen oder Unfruchtbarkeit führen. 

Chlamydiose ist eine Krankheit, die Geschlechtsorgane und Harnwege befällt. Erste Symptome sind unter anderem Schmerzen beim Wasserlassen. Unbehandelt kann die Krankheit zu Entzündungen und sogar zu Unfruchtbarkeit führen. 

Syphilis oder Lues ist eine hochansteckende Geschlechtskrankheit. Sie beginnt meist mit der Schwellung an der Eintrittsstelle des Erregers, in der Regel am Geschlechtsorgan. Ein chronischer Verlauf ist verbunden mit Hautausschlägen und schweren Entzündungen innerer Organe bis hin zum Gehirn.

Péiter
31. August 2022 - 10.55

@ Leila
Wann et elo d'Kapöttercher gratis gin wärt et erëm besser goen.

Jill
31. August 2022 - 9.23

@Leila - eine sehr gute und berechtigte Frage!

Leila
30. August 2022 - 19.39

Fast ausgerottet geglaubte Krankheiten (Syphilis) kehren zurück - an was liegt's?

Arm
30. August 2022 - 17.07

Hauptsache die Bevölkerung ist geimpft und der Rest ist scheißegal