Headlines

Luxemburg Im Falle eines staatlichen Gas-Spardekrets: Betroffene Unternehmen können Kurzarbeit beantragen

Luxemburg  / Im Falle eines staatlichen Gas-Spardekrets: Betroffene Unternehmen können Kurzarbeit beantragen
Falls den Luxemburger Unternehmen das Gas abgedreht wird, sollen sie Kurzarbeit beantragen können Foto: AP Photo/Oliver Multhaup

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Sollte sich die Energiekrise weiter verschärfen und die Regierung der Wirtschaft Energiesparmaßnahmen auferlegen müssen, sollen betroffene Unternehmen Kurzarbeit beantragen können. Das haben Arbeitsminister Georges Engel und Wirtschaftsminister Franz Fayot in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Dienstag bekannt gegeben.

Die Möglichkeit, dass die Energiekrise eskaliert, besteht. Dann wäre die Regierung gezwungen, den Gashahn zuzudrehen. Kommt es dazu, sollen betroffene Unternehmen Kurzarbeit beantragen können. Einen entsprechenden Vorschlag von Arbeitsminister Georges Engel und Wirtschaftsminister Franz Fayot (beide LSAP) haben die Sozialpartner am Dienstagnachmittag in einer Sitzung des Konjunkturausschusses angenommen. Damit soll vermieden werden, dass Arbeitnehmer infolge der Energiekrise entlassen werden, heißt es von staatlicher Stelle.

Diese Maßnahmen gelten im Falle einer „Reduzierung oder Einstellung der Produktion eines energieintensiven Unternehmens“ in der Folge einer Regierungsentscheidung. Diese könne vor dem Hintergrund eines Notfallplans getroffen werden. Engel und Fayot betonen in der Pressemitteilung, dass die Situation noch nicht so weit sei. Man solle sich aber auf alle Eventualitäten vorbereiten und den Unternehmen und Arbeitnehmern schon jetzt Unterstützung signalisieren, so die beiden Minister.