Luxemburger Außenministerium verteidigt Untersuchungen der Genitalien bei Flüchtlingen

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Das Außenministerium äußerte sich erneut zu medizinischen Tests bei Geflüchteten. Kritiker hatten insbesondere die Untersuchung der Genitalien bemängelt.

Gibt ein Geflüchteter an, dass er minderjährig ist, und die Behörden dies infrage stellen, werden eine Reihe von medizinischen Untersuchungen durchgeführt. Ziel ist es, zu verhindern, dass sich Erwachsene als Minderjährige ausgeben, um Vorteile bei der Behandlung ihrer Dossiers zu erschleichen.

Die Menschenrechtskommission hatte die Methode kritisiert. Insbesondere, dass dabei in einigen Fällen die Genitalien untersucht werden. Dies sei in Frankreich bereits verboten, argumentiert die Menschenrechtskommission.

Das Außenministerium hatte sich im November bereits dazu geäußert. Es könne laut Gesetz vom 18.12.2015 solche Untersuchungen anordnen. Das „Laboratoire national de santé“ (LNS) habe die medizinischen Tests entwickelt. Das Ministerium unterstreicht, dass diese Untersuchungen nicht an allen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten vorgenommen werden, sondern nur bei denen, die keine Papiere vorweisen können und ein erheblicher Zweifel an den Angaben zu ihrem Alter besteht.

Vor 2015 habe man sich bei dieser Untersuchung auf die Röntgenaufnahme des Handgelenks beschränkt. Bei Kindern sieht man auf Röntgenaufnahmen Wachstumsfugen, die bei 18-Jährigen normalerweise verschwunden sind. Ein exaktes Alter kann so aber nicht bestimmt werden.

Vertraulicher Umgang mit den Fotos

„Diese Methode wurde zu Recht kritisiert“, räumte das Ministerium damals ein. Heute würden zunächst Handgelenk und Hand durchleuchtet. Wenn diese darauf hinweisen, dass die Person minderjährig sei, wäre die Untersuchung an dieser Stelle beendet. Würde allerdings immer noch der Verdacht bestehen, dass die Person volljährig ist, würde eine komplette Untersuchung veranlasst inklusive einer Inaugenscheinnahme der Genitalien. Auch Schlüsselbein und Zähne würden geröntgt.

Die Fotos, die dabei entstünden, würden vertraulich behandelt und dienten nur dazu, damit die Mediziner ihren Bericht schreiben können. Die Fotos tauchten genauso wenig im Gutachten des LNS auf wie in der Akte des Ministeriums, so die Behörde.

In einer Pressemeldung äußerte sich das Ministerium gestern erneut zu diesen Untersuchungen. Die Würde der Personen werde respektiert, da diese dabei nicht berührt, sondern nur betrachtet würden. Seit 2017 würden außerdem nur Fotos von Gesicht und Torso gemacht.

Die Luxemburger Justiz bestätige regelmäßig die Legalität und die Dringlichkeit der Untersuchungen. Sieben Mitgliedstaaten der EU praktizierten ähnliche Methoden, gibt das Ministerium weiter an.

Die Pflicht, Kinder zu schützen

Diese weiterführenden medizinischen Tests haben bislang in Luxemburg noch nie ergeben, dass die untersuchte Person minderjährig ist. Der Verdacht der Beamten, dass die Angaben einer Person über ihr Alter falsch sind, hat sich also noch immer bewahrheitet. Bislang sei also noch nie ein „echter Minderjähriger“ dieser Untersuchung unterzogen worden, schreibt das Ministerium. 2018 habe es acht solcher medizinischer Tests gegeben. Bei einigen der Untersuchten sei das Alter sogar auf 26-27 Jahre geschätzt worden. Luxemburg habe die Pflicht, echte Minderjährige in den Unterkünften und Schulen zu schützen und zu verhindern, dass dort Erwachsene untergebracht werden, heißt es weiter.

John
17. Dezember 2018 - 18.36

Ech fannen daat elo net schlem datt eppes vérifizéiert get. Et gin jo Beispiller wou der matt 20 verschiddenen Idenditöiten opgefoert gin.......fir z.b. eng Hellef ze erschleichen.

roger wohlfart
15. Dezember 2018 - 18.37

Das muss mir aber noch einer glaubwürdig erklären,wie man allein an den Genitalien feststellen kann, ob eine Person männlichen Geschlechts 16 oder 22 Jahre alt ist ! In der Menschenrechtskommission sitzen doch auch Experten und Frankreich ist schliesslich nicht das letzte Land. Ohne gleich ein Fachmann zu sein, kann wohl jeder Durchschnittsbürger einen 25 Jährigen von einem 15 Jährigen unterscheiden.

GuyT
15. Dezember 2018 - 11.41

Die Kritiker werden medial aufgebauscht und vertreten wie immer eine extreme Position die gesellschaftlichen marginal gestützt ist. Wenn es immer wieder heisst, die Vorgehensweise wäre umstritten, ist das einfach eine politische marginale Aussage. Niemand der in der Wirklichkeit legt kann ein Schummeln gutheißen, was z.B. dazu führen würde , dass 25-jähre gestandene Männer mit 15Jährigen beschult werden würden. Zudem zeigt sich ja auch in Luxemburg, dass wie auch schon in ähnlichen Fällen in D, die angezweifelten Fälle keine Einbildung waren. Zudem ist es störend wenn die zu Integrierenden schon mit einer Lüge hier ihre Leben anfangen. Lustig wird es auch werden, wenn solch ein Fälscher, wenn er sie dann in einigen Jahren hoffentlich in Arbeit und Brot befindet, seinen Pensionsantritt 10 Jahre nach hinter schieben muss. Ich habe vollstens Vertrauen in unser Ministerium dessen Minister Asselborn über jedlichen menschenrechtliche Zweifel erhaben ist.

Le républicain
14. Dezember 2018 - 6.06

Wenn das eben die einzige Methode ist um Schummelei zu vermeiden, so muss das eben sein. Wer das nicht will soll also wieder über die Grenze zurückgeschickt werden, aus Amen.