Für brutale Attacke in Luxemburg gibt es zwölf Jahre Haft – die Hälfte wird zur Bewährung ausgesetzt

Für brutale Attacke in Luxemburg gibt es zwölf Jahre Haft – die Hälfte wird zur Bewährung ausgesetzt

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Ein Imbissbudenbesitzer ist im März 2016 von zwei Männern in der Nähe seines Arbeitsplatzes in Mersch zusammengeschlagen und schwer verletzt worden. Einer der Täter ist jetzt zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, wovon die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Am Abend des des 22. März 2016 gegen 23 Uhr: Zwei vermummte Männer lauern einem Imbissbudenbetreiber auf. Als der seinen Laden verlässt, verfolgen sie ihn – und greifen an: Einer der Täter streckt das Opfer mit einem Faustschlag zu Boden. Anschließend sticht er mit einem zweischneidigen Messer mehrere Male zu. Das Opfer trägt drei Stichwunden im Brustkorb davon. Und die Gewalt geht weiter: Der zweite Täter schlägt von hinten mit einer Holzlatte auf den Kopf des Opfers.

Auf den Kopf geschlagen

Das Messer konnten die Polizeibeamten später zwar nicht ausfindig machen, doch an der sichergestellten Holzlatte konnten sie DNS-Spuren des Opfers sowie des Angeklagten sicherstellen.

Neben diesen Spuren konnten die Beamten aufgrund der Ortung seines Mobiltelefons auch beweisen, dass sich der Beschuldigte am 22. März 2016 in der Nähe des Tatorts aufgehalten haben muss. Dennoch bestritt der Mann, am Überfall beteiligt gewesen zu sein. Er habe dem Opfer ein paar Tage vor der Tat bei einem Umzug geholfen. So seien die DNA-Spuren an die Tatwaffe gekommen, sagte der Beschuldigte.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah es als bewiesen an, dass der Angeklagte das Opfer mit dem Stück Holz geschlagen hat und forderte 25 Jahre Haft für den Angeklagten.
Die Ermittler gingen indes davon aus, dass es sich hierbei um eine Abrechnung gehandelt hat – und nicht um einen Raubüberfall. Der Angeklagte, der nicht zur Urteilsverkündung erschien, sondern es vorzog, im Gefängnis zu bleiben, wurde gestern zu zwölf Jahren Haft verurteilt, wovon die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Nebenklage wurden insgesamt 4.000 Euro zugesprochen.