Freie Wahl für Staatsbeamte – Weg mit dem CCP-Zwang

Freie Wahl für Staatsbeamte – Weg mit dem CCP-Zwang

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Die Post könnte darauf verzichten. Ein Mitarbeiter des Wettbewerbsrats hält die Regelung für nicht zeitgemäß. Und Anwälte sprechen sogar von einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Nein, es gibt wahrlich nicht sonderlich viele Argumente, die dafür sprechen, dass Angestellte des Staates ein Post-Konto besitzen müssen, um ihr Gehalt zu beziehen. Im Gegenteil: Es gibt eigentlich wenig bis nichts, das dafür spricht.

Der eigentliche Clou: Die Praxis beruht nicht einmal auf einer gesetzlichen Grundlage. Die Angestellten des Staates werden demnach dazu gezwungen, ein CCP zu besitzen, obwohl sie eigentlich überhaupt nicht müssten. Das ist per definitionem staatliche Willkür.

Der Staat hält dabei aus Bequemlichkeit an der Regelung fest. Ein Banker in einer leitenden Funktion spricht von einer Situation, die vor allem das Finanzamt arrangiere.

Dabei könnte der CCP-Zwang längst Geschichte sein. Es müsste sich nur ein Kläger finden. Selbst Post-Direktor Claude Strasser ist der Auffassung, dass der Staat gegen eine Klage wohl das Post-Monopol aufheben müsste.

Deshalb hier ein Aufruf: Liebe Staatsbeamte, versuchen Sie es doch. Klagen Sie!

anne
30. März 2019 - 20.33

@luc dir schreift dass egal wouh een e Kont huet.Fannen net wann en beim Stast schafft dass en forcéiert ged e Kont bei der Post ze hun Jidderéen soll sëng Paie op déi Bank krëien wouh hien wöllt

luc jung
29. März 2019 - 17.08

Qje, wat e wichtecht Thema. Et as dach komplett egal wou een e Kont huet.

Le républicain
29. März 2019 - 7.07

Formal gesehen ein Verstoß gegen das EU Wettbewerbsrecht, jemand sollte die EU Kommission mal darauf ansprechen, dann hört diese Willkür sehr schnell auf....