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Kosmetik aus der Apotheke: „Am Preis lässt sich keine Qualität ablesen“

Kosmetik aus der Apotheke: „Am Preis lässt sich keine Qualität ablesen“

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Qualität hat ihren Preis, die in Apotheken verkauften Hautpflegeprodukte enthalten mehr Wirkstoffe als ihre «Kollegen» aus der Drogerie und sind daher gegen Falten und Co. die effektiveren Waffen? Daisy Schengen hat Prüfberichte und Gesetzesbestimmungen in Luxemburg zusammengetragen.

Eines vorweg: Der Preis sagt nichts über die Qualität des Pflegeprodukts aus. Zu diesem Schluss kommen sowohl die Tester der Zeitschrift Öko-Test (Jahrbuch für 2018, Kategorie Kosmetik und Mode) sowie ihre Kollegen von der Stiftung Warentest (Leserfrage 23.6.2013; Test Antifaltencremes 21.12.2015). Meist handelt es sich bei der angegebenen Wirkung der Cremes tatsächlich nur «um ein Versprechen». Studien, die die Hersteller an die Prüfer zum Nachweis der Wirksamkeit ihrer Produkte abgaben, konnten nicht überzeugen, heißt es.

Was ist Kosmetik?

Apotheker Baudouin Schinker, der gleichzeitig Generalsekretär des „Syndicat des pharmaciens luxembourgeois“ ist, beantwortet die Frage folgendermaßen: „Kosmetika sind Produkte, die auf bestimmte Körperteile aufgetragen werden, keine therapeutische Wirkung haben und keine Veränderung am Körper hervorrufen. Sie bewahren den Ist-Zustand der Haut, parfümieren oder befeuchten sie.“

Ein speziell auf Gesichtscremes aus Apotheken in Deutschland ausgerichteter Test der Zeitschrift Öko-Test zeichnet ein etwas genaueres Bild der Lage: So wurden 22 Cremes aus unterschiedlichen Preiskategorien unter die Lupe genommen, die Hälfte von ihnen wurde für die enthaltenen Wirkstoffe mit «sehr gut» bewertet. Eine der untersuchten Cremes von Nuxe «Rêve de Miel» findet man in Luxemburg in der Apotheke, die Rosencreme von Dr. Hauschka auch im Naturwarenladen. Beide erhielten die Bestnote in der Untersuchung, die speziell auf die Prüfung von «Zusammensetzung, Wirkversprechen und deren Nachweis durch Studien» ausgerichtet war.

«Nichts» Besonderes

Gesucht wurde vor allem nach Erdöl und «umstrittenen Inhaltsstoffen wie Polyethylenglycolen (kurz PEG und PEG-Derivate)». Letztere reichern sich in der Haut an und stehen unter Verdacht, fortpflanzungsgefährdend zu wirken. Trotz des Gesamturteils «sehr gut» für diese Produkte, die stellvertretend für «Kosmetik aus der Apotheke» standen, bleiben die Tester in ihrem Urteil äußerst kritisch. Sie raten Kunden, sich nicht von den Versprechen der Hersteller blenden zu lassen. Im Jahrbuch für Kosmetik 2018 heißt es: «Einige (Produkte) werden mit Versprechen beworben, die die Hersteller nicht belegen können.» Mehr noch: «Auch unbedenkliche Stoffe vollbringen keine Wunder.» Und schließlich: «Am Preis lässt sich keine Qualität ablesen.»

Und auch die Stiftung Warentest, die regelmäßig Kosmetika überprüft, bescheinigt in der Antwort einer Leserfrage von Juni 2013 zu Kosmetik aus der Apotheke «nichts» Besonderes. In einem vorausgegangenen Test wurden Pflegecremes von Vichy, La Roche-Posay oder Eucerin geprüft. Die Produkte, heißt es, seien «weder extrem positiv noch extrem negativ» aufgefallen. Denn genau wie in Luxemburg unterliegt Apothekenkosmetik in Deutschland nicht, wie vielfach angenommen, einer Arzneimittelverordnung, sondern wie ihre Pendants aus Drogerie und Parfümerie einer Kosmetikrichtlinie. Sprich: «Apothekenkosmetik hat keine besondere Zusammensetzung.»

Die Versprechen der Hersteller fahren nach Meinung von Stiftung Warentest eine besonders lukrative «Marketingschiene, gemäß der Vorstellung: Was aus der Apotheke kommt, ist besonders gesund und bewusst hergestellt.»

In Luxemburg gilt die Kosmetikverordnung

Wir fragten beim Gesundheitsministerium nach, wie die aktuellen Bestimmungen zu Apothekenkosmetik hierzulande lauten. So heißt es in einer schriftlichen Antwort der zuständigen Beamten aus der «Division de la pharmacie et des médicaments», dass die in Apotheken verkauften Produkte nicht «notwendigerweise» eine höhere Konzentration an Wirkstoffen als Produkte aus der Drogerie enthalten.

«Das Angebot in der Apotheke ist auf eine gewisse Käuferschicht zugeschnitten.» Allerdings, schreibt die Behörde, diese Produkte seien „nicht unbedingt teurer als diejenigen in der Drogerie oder Parfümerie“. Auch in Luxemburg wird der Verkauf von Cremes und Co. in der Apotheke durch die Europäische Verordnung 1223/2009 geregelt, die «den Handel mit Kosmetik innerhalb der EU reguliert», erklärt das Gesundheitsministerium. Somit ein klares Nein auf die Frage, ob Kosmetik in der Apotheke einem Arzneimittelgesetz unterliegt.