Wenn die Drohne zur Gefahr wird: Luxemburg verzeichnet bisher drei illegale Flüge nahe dem Findel

Wenn die Drohne zur Gefahr wird: Luxemburg verzeichnet bisher drei illegale Flüge nahe dem Findel

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Am 14. April 2015 war es fast so weit: Ein zweimotoriges Passagierflugzeug der Luxair näherte sich dem Flughafen Findel. Gegen 14.55 Uhr, zwischen Roodt/Syr und Mensdorf, beobachtete die Pilotencrew in rund 800 Metern Höhe ein Objekt: eine kreisrunde Drohne von dunkelroter Farbe. Den Piloten blieb keine Möglichkeit, beim Landeanflug von ihrem Kurs abzuweichen. Sie hatten Glück, die Drohne flog knapp 20 Meter am Flugzeug vorbei.

Als „near miss“ ist der Vorfall im Bericht des Verkehrsamts festgehalten. Die Polizei ermittelt bis heute, der Besitzer und Verantwortliche des illegalen Drohnenmanövers konnte bis dato nicht dingfest gemacht werden.

Es handelt sich um einen von drei gefährlichen Drohnenzwischenfällen der vergangenen Jahre in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Findel. Das teilte Verkehrsminister François Bausch („déi gréng“) auf Anfrage des Abgeordneten Mars di Bartolomeo (LSAP) mit.

Nur mit Genehmigung

Drohnenzwischenfälle häufen sich dabei in den vergangen Jahren. Noch im Dezember musste der Flughafen London-Gatwick über mehrere Stunden geschlossen werden, da sich immer wieder Drohnen in unmittelbarerer Nähe der Start- und Landebahn des Flughafens befanden. Die Drohnenbesitzer sorgten damit nicht nur für einen beachtlichen gesamtwirtschaftlichen Schaden, sondern brachten auch Menschenleben in Gefahr.
„Im schlimmsten Fall kann eine Drohne die Cockpitscheibe durchschlagen“, sagte Dirk Becker, Generalsekretär der Pilotengewerkschaft ALPL, dem Luxemburger Wort.

Tatsächlich ist die Zahl der Drohnenflüge in Luxemburg in den vergangenen Jahren angestiegen. Für jeden Flug müssen sich die Besitzer eine Genehmigung von der zuständige Flugbehörde (DAC) erteilen lassen. Laut Jahresbericht erteilte die DAC 2014 81 Genehmigungen für Drohnenflüge. 2015 waren es schon 245 und 2016 498. Tendenz steigend. Das Problem: Allgemein gelten in Luxemburg bisher nur Empfehlungen, nicht aber gesetzliche Bestimmungen. So dürfen Drohnen (Gewichtslimit zwei Kilogramm) nur bei Tageslicht über eigenem Privatgelände gestartet werden.

Die maximale Flughöhe fällt mit 50 Metern im internationalen Vergleich eher gering aus. Das Überfliegen von Personen, Autobahnen, Eisenbahnen und Tieren mit einer Drohne ist nicht gestattet. Rund um den Flughafen Findel besteht zudem eine Fünf-Kilometer-Flugverbotszone – ebenso wie um die Pisten von Useldingen und Noertringen. Auch in der Nähe von Heliports (Esch-Alzette) sind sämtliche Drohnenflüge verboten.
Laut Bausch sollen noch in diesem Jahr einheitliche Regeln auf EU-Ebene festgelegt werden, die anschließend in nationale Gesetzgebung fließen.

Grober J-P.
14. Februar 2019 - 20.43

Haben eine Drohne abgefangen. Kann man heraus finden wem die Drohne gehört?