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Punkt für die Kunstfreiheit: Klage von CSSF-Direktor gegen „Marx-Statue“ abgewiesen

Punkt für die Kunstfreiheit: Klage von CSSF-Direktor gegen „Marx-Statue“ abgewiesen

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Nach dem sogenannten Kreideprozess wäre es wegen einer subversiven «Urban-Art»-Aktion im Mai 2018 fast wieder zu einem Prozess gegen das Künstlerkollektiv Richtung 22 gekommen. CSSF- Generaldirektor Claude Marx hatte Anzeige erstattet, weil Richtung 22 ihm zu Ehren eine Statue auf dem Kirchberg aufgestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft entschied aber kürzlich, das Verfahren einzustellen.

Am 5. Mai 2018 feierte die Stadt Trier den 200. Geburtstag ihres wohl berühmtesten Sohnes Karl Marx. Zu diesem Anlass wurde auf dem Simeonstift-Platz eine große Statue zu Ehren des Philosophen enthüllt, die Trier von der Volksrepublik China geschenkt bekommen hat. Am gleichen Tag errichtete das Künstlerkollektiv Richtung 22 im Kreisverkehr vor der Handelskammer auf dem hauptstädtischen Kirchberg seine eigene Statue. Diese Statue galt aber nicht dem berühmten Philosophen Karl, sondern seinem Namensvetter Claude Marx, Generaldirektor der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde CSSF.

Auf der Rückseite der 2,30 Meter großen Holzfigur stand die Widmung «Mir éieren ee vun eise grousse Kapitalisten – Claude ‹Panama› Marx». Eine Anspielung auf die mutmaßliche Verstrickung von Claude Marx in den 2016 vom internationalen Journalistenkonsortium ICIJ aufgedeckten globalen Finanzskandal, der unter dem Namen «Panama Papers» bekannt wurde.

Vor seiner Zeit bei der CSSF hatte Marx als Jurist bei der Bank HSBC gearbeitet, wo er aktiv an der Eröffnung von Offshore-Konten mitgewirkt haben soll. Die Süddeutsche Zeitung hatte Einsicht in Dokumente, die belegen, dass Marx als HSBC-Mitarbeiter für Kunden Gesellschaften bei der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca bestellt habe.
In einem Interview mit der Luxemburger Wochenzeitung D’Lëtzebuerger Land im März 2017 hatte Marx seine Rolle bei HSBC relativiert.

Claude Marx sei ein «moralisches Vorbild in seinem Bestreben, Luxemburg zu einem Ort der Gerechtigkeit zu machen», hieß es auf der Rückseite der Statue von Richtung 22 weiter. Zudem hatte das Kollektiv die Pfeile auf den Kreisverkehrsschildern mit Klebeband in Eurozeichen verwandelt.

DNS-Profil erstellt

Die Aktion sorgte für Aufregung auf dem Kirchberg. Der Generaldirektor der Luxemburger Bankenvereinigung ABBL, Serge de Cillia, setzte Claude Marx persönlich über die Aktion von Richtung 22 in Kenntnis. Bereits zuvor hatte de Cillia die Polizei verständigt. Die Polizisten entfernten das Klebeband von den Straßenschildern und beschlagnahmten die Statue, die von der Berufsfeuerwehr abtransportiert wurde. Mithilfe der gesicherten Klebebänder erstellte die Polizei sogar ein DNS-Profil des mutmaßlichen Täters.
Ein junger Mann, der an diesem Samstagmorgen offenbar mehrmals mit seinem Wagen durch den Kreisverkehr fuhr und Fotos machte, wurde von der Polizei vernommen.

Drei Tage später, am 8. Mai 2018, reichte Claude Marx bei der Polizei Luxemburg Klage wegen Verleumdung ein. Wegen der Statue mit ihrer Inschrift, der Dokumentation darüber auf der Internetseite von Richtung 22 und eines Tageblatt-Berichts über die Aktion fühle er sich in seiner Ehre angegriffen, gab der CSSF-Direktor zu Protokoll. Nicht nur er persönlich, sondern auch die Glaubwürdigkeit der CSSF werde in Verruf gezogen, erklärte Marx der Polizei.

Weitere Klagepunkte betrafen die strafrechtlichen Paragrafen «harcèlement obsessionnel» wegen der Veröffentlichung von Richtung 22 im Internet und «de la publication ou de la distribution d’écrits sans indication du nom et du domicile de l’auteur ou de l’imprimeur», weil der Tageblatt-Artikel angeblich nicht signiert gewesen sei, was aber nachweislich nicht der Fall war. Ferner beantragte Claude Marx, dass die beiden Artikel von den jeweiligen Internetseiten gelöscht werden.

Laut Tageblatt-Informationen entschied die Staatsanwaltschaft kürzlich, das Verfahren einzustellen. Das Künstlerkollektiv Richtung 22 begrüßt, dass es nicht zum Prozess kommt. Ob der CSSF-Generaldirektor gegen diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird, ist noch unklar. Claude Marx antwortete gestern nicht auf eine entsprechende Tageblatt-Anfrage. Ob und wie lange das erstellte DNS-Profil in der kriminalistischen Datenbank gespeichert wird, hängt vom weiteren Verlauf der Angelegenheit ab.

Weil sie am Vorabend des Nationalfeiertags 2015 die Stufen vor der Philharmonie mit Kreide bemalt hatten, mussten Mitglieder von Richtung 22 sich bereits Mitte September 2016 im sogenannten «Kreideprozess» vor dem Friedensgericht verantworten. Nachdem sie in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden waren, wurden sie im Juli 2017 in zweiter Instanz freigesprochen.

Le républicain
23. März 2019 - 7.23

Rede- Presse- und Kunstfreiheit gilt noch immer in Luxemburg. Der Tatbestand dass Herr Marx in seiner Banksterzeit bei der HSBC im Panama Gesellschaften Geschäft tätig war stand in allen Tageszeitungen national und international. also wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen, Merde alors in Anlehnung an Herrn Asselborn! würde ich als Escher Jong dazu sagen...

Carlo Schneider
22. März 2019 - 19.02

Kreiselkunst ass och hei an der Schwäiz am boomen. Wou ee fréiher an eng Galerie oder e Musee gaang ass, drein een haut mam SUV ëmt „d‘Konschtwierker“ .... eng verkéier(t) Welt