Prozess um Zuhälterei und Menschenhandel: Wer trägt welche Verantwortung in Bonneweg?

Prozess um Zuhälterei und Menschenhandel: Wer trägt welche Verantwortung in Bonneweg?

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Zwischen 2014 und 2016 sollen mindestens 13 Frauen und drei Männer in einer Wohnung in Bonneweg festgehalten und zur Prostitution gezwungen worden sein. Am Mittwoch (5.12.) mussten sich ein Mann und eine Frau diesbezüglich vor Gericht verantworten. Ihnen wird Menschenhandel, Zuhälterei und Geldwäsche vorgeworfen.

Der Angeklagte soll eine Wohnung gemietet haben, um sie anschließend an die Beschuldigte weiterzuvermieten. Die Frau soll die späteren Opfer danach von Brasilien nach Luxemburg gebracht haben, um sie zur Prostitution zu zwingen. Hiervon möchte der Beschuldigte jedoch nichts gewusst haben, wie dieser vor Gericht beteuerte – auch wenn er im selben Gebäude arbeitete.

Widersprüchliche Aussagen

Der Mann betonte vor den Richtern, dass er lediglich eine monatliche Miete von 1.400 Euro erhalten habe, oft seien es auch nur 1.200 gewesen. Eine Aussage, der die Angeklagte widersprach. So soll der Beschuldigte die Miete nach einigen Monaten gar auf über 2.000 Euro erhöht haben, da er am Geschäft mitverdienen wollte. Sie selbst habe nur 150 Euro wöchentlich von den Prostituierten erhalten. Diese blieben nie lange, sondern setzten sich nach kurzer Zeit meist wieder im Ausland ab.

Die Wohnung wurde im Laufe der Ermittlungen mehrmals von der Polizei kontrolliert. Immer wieder trafen die Beamten dort unterschiedliche Personen an. Diese gaben gegenüber der Polizei zu Protokoll, für die Angeklagte angeschafft zu haben, da sie keine gültigen Aufenthaltspapiere besaßen. Die Beschuldigte selbst meinte später, sich ebenfalls prostituiert zu haben. Die mutmaßlichen Opfer sollen nur die Miete bezahlt und unabhängig gearbeitet haben. Allerdings sollen sie sich zu größeren Gruppen zusammengeschlossen haben, um sich gegenseitig mehr Schutz vor etwaigen gefährlichen Freiern bieten zu können.

Die Polizei konnte indes nicht nachweisen, dass die Angeklagten größere Geldsummen durch Prostitution erhalten haben. Wie ein Beamter der Kriminalpolizei im Zeugenstand aussagte, wurde die Miete immer in bar bezahlt. Es habe auch Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit der Bank gegeben, weswegen nicht alle Überweisungen eingesehen werden konnten. Der Prozess wird fortgesetzt.