Im Prozess um tödliche Messerstiche bleibt der Tathergang weiter unklar

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Eine 47-jährige Frau muss sich wegen Totschlags vor dem Bezirksgericht in Luxemburg verantworten. Ihr wird zur Last gelegt, ihren Ex-Freund 2015 nach einem Streit mit einem Messer tödlich verletzt zu haben.

In den frühen Morgenstunden des 17. Februar 2015 ist die Polizei wegen eines lautstarken Streits nach Mertert gerufen worden. Vor Ort stießen die Polizisten auf einen blutenden, schwer verletzten Mann, der vor dem Haus lag. Sanitäter versuchten noch, ihn  wiederzubeleben – allerdings ohne Erfolg: Der Mann erlag noch im Krankenhaus seinen Verletzungen. Jede der drei Stichverletzungen in den Brustkorb des Opfers hätte in dieser Kombination tödlich enden können, erklärte der Gerichtsmediziner.

Am Donnerstag wurde die Angeklagte von den Richtern gehört. Sie gab an, in der Tatnacht, an «Fuesméindeg», mit einer Freundin in einer Kneipe gefeiert zu haben und dort auf ihren Ex-Freund gestoßen zu sein. Die beiden hatten sich zwar schon 2014 getrennt, doch immer wieder trafen die beiden aufeinander und jedes Mal griff der Mann die Beschuldigte auch psychisch an. Immer wenn er betrunken war, wurde er gewalttätig, das bestätigte auch eine weitere Ex-Freundin des Toten gestern vor Gericht.

Nach der Feier lud sie ihren Ex-Freund sowie eine andere Bekanntschaft trotz allem zu sich nach Hause ein. Die Angeklagte gab an, sich frühzeitig in ihr Bett gelegt zu haben, während ihr Ex-Partner noch mit dem Gast weiterfeierte. Plötzlich soll er ins Schlafzimmer gestürmt sein und die Beschuldigte an den Haaren durch die Wohnung gezogen haben. Immer wieder soll er auf sie eingeschlagen haben. Die beiden sollen auch zusammen eine Treppe heruntergefallen sein. Hierbei erlitt die Angeklagte einen Rippenbruch. Die zweite Frau im Haus war ebenfalls betrunken und hatte angegeben, durch den Lärm aufgewacht zu sein und dann den aggressiven Ex-Freund des Hauses verwiesen zu haben. Hier unterscheidet sich die Version der Angeklagten von der der Zeugin.

Widersprüchliche Aussagen

Die Beschuldigte hatte angegeben, immer wieder von dem Mann durch die Wohnung geschleudert worden zu sein. Er habe ihr wiederholt gedroht und auf sie eingeschlagen. Als er anfing, sie zu würgen, habe sie nach einem Messer gegriffen um, wie sie aussagte, ihr Leben zu schützen. Daran, dass sie zugestochen haben soll, erinnert sich die Angeklagte jedoch nicht. Auch nicht daran, ob die Zeugin ihren Ex-Freund mithilfe eines Stuhls aus dem Haus getrieben hatte.

Die Tatwaffe, ein Messer mit einer 18-Zentimeter-Klinge, hatte sie unter einer Matratze versteckt. Das Blut auf dem Fußboden wischte sie weg und beseitigte mehrere Scherben. Die Beschuldigte befindet sich zurzeit nicht in Haft, sondern darf unter Auflagen bis zum Urteilsspruch in Freiheit bleiben.

Ein Psychiater diagnostizierte der Beschuldigten ein Helfersyndrom. Ihr könnte demnach eine verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen werden. Sie habe immer wieder gehofft, dass sich ihr Ex-Freund ändern würde und sie besser behandeln würde.

Der Prozess wird am 8. März fortgesetzt.