Tödliche Schüsse bei einem Überfall im Jahr 1997: Prozess hat begonnen

Tödliche Schüsse bei einem Überfall im Jahr 1997: Prozess hat begonnen

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Im Juni 1997 erschossen drei Unbekannte einen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma nach einem Raubüberfall auf dem Parkplatz der City Concorde. Einem 64-jährigen Belgier wird seit Dienstsg der Prozess gemacht.

Nach nun 21 Jahren muss sich jemand für den Raubüberfall und die Erschießung eines Geldboten auf dem Parkplatz der City Concorde vor Gericht verantworten. Der Prozess begann am Dienstag jedoch nicht wie geplant. Kurz vor 9 Uhr ging der Feueralarm in der «Cité judiciaire» los und der gesamte Komplex musste für mehrere Minuten evakuiert werden. Wie sich später herausstellte, wurde der Alarm durch einen technischen Defekt ausgelöst.

Der Prozess konnte dann mit Verzögerung aufgenommen werden. Auf der Anklagebank sitzt ein heute 64-jähriger Belgier. Er muss sich unter anderem wegen Mordes und wegen des Überfalls auf den Geldboten vor Gericht verantworten. Der Angeklagte, der früher bei der Fremdenlegion war, sitzt seit mehr als drei Jahren im Strafvollzug in Schrassig. Vorher wurde er zu 18 Jahren Haft in der Nähe von Bordeaux verurteilt. Ihm wurden mindestens sieben Überfälle auf unterschiedliche Supermärkte nachgewiesen.

Dass zwischen der Tat im Jahr 1997 und dem momentanen Prozess wirklich viel Zeit vergangen ist, konnte man bei einem Blick in den Gerichtssaal feststellen. Das Haar des Angeklagten ist ebenso grau geworden wie das der ehemaligen Polizeibeamten, die zum größten Teil schon in Rente sind.

Jede Kugel war tödlich

Ein Beamter der Polizei schilderte noch einmal den Tathergang: Am 24. Juni 1997 betrat ein Mitarbeiter der Geldtransportfirma Brink’s & Ziegler kurz nach 17 Uhr das Einkaufszentrum in Bartringen, um dort die Tageseinnahmen der Kassen abzuholen. Als er sich mit dem Geld wieder zu seinem Transporter begeben wollte, wurde er angerempelt und anschließend von hinten niedergeschlagen. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mitarbeiter der Sicherheitsfirma mit einem Revolverkolben niedergestreckt wurde. Als das Opfer wieder zu sich kam, nahm der Geldbote die Verfolgung der flüchtenden Räuber auf. Dabei trug er nicht wie vorgeschrieben seine kugelsichere Weste, was noch einmal von der Richterin hervorgehoben wurde.

Auf dem Parkplatz wartete ein dritter Komplize in einem grauen Renault 21, damit die Täter schnellstmöglich vom Tatort flüchten konnten. Als der Mitarbeiter der Sicherheitsfirma das Fluchtauto einholte, eröffneten die Täter das Feuer. Der Wachmann wurde von zwei Kugeln in die Lunge und im Herzen getroffen. Jede Kugel war allein für sich tödlich.

Pistolen in Bächlein gefunden

Zudem sagte am Dienstag ein Sachverständiger aus. Er wurde kurz nach der Tat damit beauftragt, DNA-Spuren aus dem Fluchtauto mit jenen aus einem in Belgien an der E411 gefundenen Wagen zu vergleichen. Die Räuber hatten damals mehrere Gegenstände in letzterem Wagen zurückgelassen, um die Polizei auf eine falsche Fährte zu locken. Der Sachverständiger konnte diesbezüglich feststellen, dass die Täter wohl in beiden Fahrzeugen waren. So konnten 32 identische Faserspuren in den beiden Wagen gesichert werden.

Das Fluchtauto mit der zerschossenen Heckscheibe wurde damals auf dem Parkplatz der Belle Etoile gefunden. Wie der Ermittler der Polizei am Dienstag aussagte, war das Wageninnere ziemlich sauber, brauchbare Spuren konnten keine gesichert werden.

Im Jahr 1998 wurden drei Pistolen in einem Bächlein in Belgien gefunden. Ein Gutachter der luxemburgischen Polizei sollte feststellen, ob es sich um die Waffen handelte, die beim Überfall in Bartringen benutzt wurden. Der Beamte konnte die Waffen trotz der widrigen Umstände noch einmal abfeuern und beweisen, dass es sich um die Tatwaffen von damals handelte. Die Täter hatten damals die Waffe des Geldboten an sich genommen. Aus dieser wurde jedoch kein Schuss abgefeuert, so der Beamte im Zeugenstand. Am Tatort sicherten die Polizisten nach dem Raubmord mehrere Patronenhülsen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Le républicain
21. November 2018 - 10.53

Da die Tat also 21 Jahre zurück liegt, stellt sich da nicht die Frage der Verjährung?