Mann geht Polizei mit großen Mengen Drogen ins Netz und schwört: „Alles für den Eigengebrauch“

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Eher zufällig ging ein mutmaßlicher Dealer der Polizei am 30. April ins Netz. Der Mann, der schon wegen ähnlicher Vergehen im Gefängnis saß, führte bei seiner Verhaftung eine größere Menge Drogen mit sich. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Bei einem Routinerundgang machten Polizeibeamte am 30. April zwei ihnen bekannte Personen in der Menschenmenge im Bahnhofsviertel aus. Bei diesen handelte es sich um einen polizeibekannten Konsumenten aus dem Drogenmilieu und um den Angeklagten.
Letzterer wurde bereits 2015 verhaftet und musste eine Haftstrafe von zwei Jahren absitzen. Damals fanden die Beamten 300 Gramm Heroin bei ihm. Zwischen den beiden Männern soll es dann auch zu einer Übergabe gekommen sein, so der Kriminalbeamte im Zeugenstand.

Drogenkonsum zur Feier des Tages

Die Polizei nahm dann sofort die Verfolgung des Süchtigen auf. Bei der anschließenden Kontrolle händigte dieser den Beamten drei Kugeln Heroin aus und gab an, die Drogen beim Angeklagten gekauft zu haben. Eine zweite Patrouille konnte den Beschuldigten zur gleichen Zeit in einem Kiosk in der Nähe der rue de Strasbourg stellen und kontrollieren. Zu diesem Zeitpunkt trug er 42 Kugeln Heroin sowie zwei Kugeln Kokain mit sich – und zwar in seiner Hosentasche.

Während des Polizeiverhörs und vor dem Untersuchungsrichter hatte der Angeklagte noch von seinem Recht Gebrauch gemacht, seine Aussage zu verweigern. Vor den Richtern hatte er jedoch eine Erklärung für die relativ große Menge an illegalen Rauschmitteln in seiner Hosentasche parat: Er sei gerade aus Spanien zurückgekommen und habe kurz vor seiner Festnahme einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben.

Ich bin kein Dealer

Zur Feier des Tages soll er sich noch einmal so richtig abschießen haben wollen, bevor das geregelte Leben beginnen sollte. Die Drogen seien ausschließlich für den Eigengebrauch gewesen, so der Beschuldigte. Er sei kein Dealer.

Neben den Drogen beschlagnahmten die Beamten auch zwei Mobiltelefone. Die Auswertung der gespeicherten Nummern ergab vier Treffer. Die Personen hinter diesen Telefonnummern bestätigten, über einen Zeitraum von rund drei Monaten unterschiedliche Drogen vom Angeklagten erworben zu haben. Eine Person gab sogar an, Heroin im Wert von 8.000 Euro und Kokain für insgesamt 2.000 Euro beim Beschuldigten gekauft zu haben. Diese Anschuldigungen stellten sich später jedoch als falsch heraus, da der mutmaßliche Dealer seine Haftstrafe zu diesem Zeitpunkt bereits absaß und es somit nicht möglich gewesen sein kann, dass er sich damals für einen Verkauf im Bahnhofsviertel aufhielt.

Für die Staatsanwaltschaft gab es keine Zweifel daran, dass der Angeklagte Drogen verkauft hat. Auch die Tatsache, dass es sich bei ihm um einen Wiederholungstäter handele, müsse berücksichtigt werden. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe und fünf Jahre Haft. Das Urteil wird am 6. Dezember gesprochen.

 

Nomi
16. November 2018 - 16.00

Wei' ee Pass huet deen Haer ? Kann een deen net no Schrasseg oofschieben ! Raus und Schengenverbot auf Lebenszeit !