Luxemburger Staat will online barrierefrei werden

Luxemburger Staat will online barrierefrei werden

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Internetseiten der Verwaltungen und staatliche Apps sollen in Zukunft leichter zugänglich sein. Dafür sorgen soll eine neue Gesetzesvorlage, die Premierminister Xavier Bettel in der vorletzten Woche auf den Instanzenweg geschickt hat und die eine dementsprechende EU-Richtlinie umsetzen soll.

Insbesondere für Menschen mit einer Behinderung sollen Hürden abgebaut werden. Wird das Gesetz verabschiedet, dann müssen alle Internetseiten und Apps in Zukunft eine Reihe von Regeln befolgen, die in dem Gesetzestext festgeschrieben sind. Laut der Richtlinie müssen Mitgliedstaaten sicherstellen, dass «öffentliche Stellen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihre die Websites und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu machen, indem sie sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten».

Jeder soll sich im Netz zurechtfinden

Barrierefreiheit bedeutet im Internet, dass alle Menschen mit und ohne Behinderung oder Einschränkung Zugang zu den Inhalten haben. Wenn eine blinde Person also ein Programm benutzt, um sich eine Internetseite in Brailleschrift übersetzen zu lassen, dann muss die Seite so gestaltet sein, dass dieses Programm die Inhalte korrekt interpretieren kann. Daneben sollen z.B. Kontraste gut genug sein, damit Menschen mit eingeschränkter Sehkraft die Inhalte erkennen können.

Anzuwenden ist die Richtlinie bei Websites öffentlicher Stellen, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2019. Ältere Webseiten müssen ab dem 23. September 2020 barrierefrei sein und Apps ab dem 23. Juni 2021.
Die Richtlinie macht allerdings Ausnahmen in einigen Fällen. So zum Beispiel, wenn ein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht oder wenn es sich um Archive oder Karten handelt bzw. um Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen, die sich nicht sinnvoll barrierefrei abbilden lassen.

Die Seiten und Apps müssen zudem dann eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Explizit von dem Gesetz ausgenommen sind unter anderem Schulen und Kindertagesstätten. Auf ihren Internetseiten müssen laut Gesetzesvorlage nur die Inhalte barrierefrei sein, die einen verwaltungstechnischen Charakter haben.

J.C. KEMP
31. August 2018 - 20.05

Lux-Untrust huet meescht owes no Feierdaag oder iwwert de WE Problemer. An da geht et plaazeweis oder och emol nët. LT misst och nët sin. Ech kaafe op e puer Siten on-line an. Dei schécken entweder e Code iwwer Mail oder iwwert SMS.

Nomi
29. August 2018 - 11.20

Waehrend 2 Wochen war et beim CEDIES Formular net meiglech d'ID vun der CNS anzedro'en ! Durch Zo'ufall ass et ebeemol gang ! Do sinn vill IT-Bricoleuren um Wierk ! Et wir dach einfach alles ze testen iirt et Online geet !

Nomi
29. August 2018 - 11.18

Daat ass dei' "Bettel" Art ! Vlaicht gett de Bettel selwer och Aal ?

Aender
29. August 2018 - 9.16

Und wieder bleiben die älteren Menschen außen vor, fast genau so wie im realen Leben.

Danv
28. August 2018 - 17.55

Na, wie wärs denn erst mal mit Normal-Zugänglichkeit, z.B. fachgerechten Stichworten, ordentlich gemachten Formularen und ohne ellenlange nichtssagende Erklärungen ohne Links zu den Formularen? Wenn die Luxemburger Verwaltungen Online shops wären, wären sie schon lange bankrott. Luxtrust ebenfalls.

L.S
28. August 2018 - 7.51

Es gibt ja noch die e-ID oder die Luxtrust Karte, wofür man aber ein Lesegerät braucht. Die Installation ist aber auch nicht sehr user friendly. Wenn man dann mal die Hürden überwunden hat, ist es einfacher. Ich bin aber mit Ihnen einverstanden, Luxtrust verlangt dem normalen Nutzer sehr viel ab.

weit
27. August 2018 - 22.27

Barrierefrei ist wenn man nicht einen unsinnigen Token haben muss.