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Listenhunde im Fokus: „Ein Hund ist von Natur aus nicht aggressiv“

Listenhunde im Fokus: „Ein Hund ist von Natur aus nicht aggressiv“

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Im Juni 2018 forderte eine Gruppe von Petitionären die Abschaffung einer Liste mit «potenziell gefährlichen» Hunden, die seit 2008 in einem entsprechenden Gesetz festgehalten wurde. Ihr Argument: Wie gefährlich ein Hund ist, soll weniger von seiner Rasse als von seinem Besitzer abhängen. Daher sollte die Rassenliste abgeschafft und der sogenannte «Hundeführerschein» obligatorisch für alle Halter werden. Nach der öffentlichen Anhörung im Parlament zeigte sich der zuständige Landwirtschaftsminister gesprächsbereit, mehrere Abgeordnete teilten die Auffassung der Petitionären.

Sind solche Hunde gefährlicher als andere Rassen? Laut Dr. Michael Nichols von der Veterinärverwaltung «sind diese Hunde vom Wesen her nicht aggressiver als andere Rassen. Man geht davon aus, dass ein Hund von Natur aus nicht aggressiv ist, sondern dass fehlende Kenntnisse des Menschen zu einer möglicherweise falschen Erziehung ihres Hundes führen. Interessanterweise gibt es immer mehr Hundeverhaltenstherapeuten, die auch einen falsch erzogenen Hund wieder resozialisieren und damit aggressives Verhalten ‹wegtrainieren› können. Für diese Hundeverhaltensexperten gibt es prinzipiell keinen Unterschied zwischen Listenhund und Nicht-Listenhund in Bezug auf ihre Gefährlichkeit», fasst Michael Nichols zusammen.

Ein emotionaler Impuls

Ob und wann es zu möglichen Veränderungen im Hundegesetz kommt, vermögen die Behörden noch nicht zu sagen. Laut Dr. Nichols habe Landwirtschaftsminister Fernand Etgen (DP) die Überarbeitung des Gesetzes begrüßt, allerdings sei es «für weitere Details noch zu früh». Dennoch gebe es mehrere Optionen: zum Beispiel «eine Kürzung oder eine Verlängerung der Liste». «Möglicherweise fällt sie ganz weg und das Gesetz sieht nur noch Maßnahmen für auffällig gewordene Hunde vor», so der Tierarzt, der unterstreicht, dass «noch nichts entschieden» sei.

Nach der Anhörung im Parlament betonte Alex Bodry (LSAP), das Gesetz von 2008 sei «aus einem emotionalen Impuls» heraus entstanden, nachdem es zu mehreren tödlichen Beissattacken im Ausland gekommen war. «Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs hat man sich über ähnliche Projekte im Ausland informiert und die Liste den nationalen Gegebenheiten angepasst», bestätigt auch Dr. Michael Nichols. Dabei handelt es sich bei Listenhunden um Rassen, «die in den Jahren 2000 bis 2008 vereinzelt durch Aggressivität im Ausland aufgefallen waren, wodurch viele Länder eine Liste von potenziell gefährlichen Hunden gesetzlich verankert hatten».

Tatsächlich umfasst diese Liste «eine Vielzahl von Hunden, die diesen vermeintlich aggressiven Rassen angehören», führt der Experte aus und berichtet, dass allerdings «seit Inkrafttreten des Luxemburger Hundegesetzes (die genannte Vielzahl von Hunden) nicht durch Aggressivität aufgefallen ist.» Ob nun auch Luxemburg dem Beispiel von Wien mit einer Null-Promille-Grenze für Hundehalter folgen wird, lässt der Experte offen: «In Luxemburg müssen Halter von Listenhunden den Hundeführerschein machen; Alkohol- oder Drogentests sind bei ihnen noch nicht vorgesehen, dies kann sich aber im Zuge einer Überarbeitung des Hundegesetzes eventuell ändern.»

Hundeführerschein und Probleme im Urlaub

Wer Besitzer eines Listenhundes ist, muss bestimmte Anforderungen erfüllen (Hundeführerschein, Führungszeugnis, Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums, Gehorsamkeitstest für den Hund …). Gleichzeitig können Veterinärverwaltung, Polizei, Zoll oder ein «Agent municipal» die Haltungsbedingungen des Tieres «jederzeit» überprüfen. «Oftmals sind es aufmerksame Nachbarn, die der Veterinärverwaltung mitteilen, dass Listenhunde in ihrer Nachbarschaft gehalten werden. Bei Kontrollen wird oft der eine oder andere Verstoß gegen das Hundegesetz festgestellt: Manchmal liegt kein Hundeführerschein vor oder es fehlt die ministerielle Erlaubnis, um einen Listenhund zu halten. Manche Besitzer melden ihren Listenhund nicht bei der Gemeinde an und müssen folglich mit juristischen Konsequenzen rechnen», beschreibt Dr. Nichols.

Mit einem Listenhund in den Urlaub zu fahren, ist nicht ganz einfach, aber machbar, wenn man sich im Vorfeld gut über die genauen Einreisevorschriften für das jeweilige Land informiert. «In manchen Ländern werden einige Hunderassen auch nur zur Durchreise nicht geduldet», gibt der Experte zu bedenken.

In Luxemburg ist der Hundeführerschein für jeden Besitzer eines Listenhundes, der diesen im öffentlichen Raum spazieren führt, obligatorisch. Daher gilt die «Führerscheinpflicht» für jede Person, die mit dem Hund spazieren geht – demnach also auch für einen «Dogsitter» oder für das Personal einer Hundepension. Sie entfällt nur, wenn das Tier ausschließlich auf einem Privatgrundstück gehalten wird und «nicht in den öffentlichen Bereich» kommt, so der Vertreter der Veterinärverwaltung.


Promillegrenze für Hundehalter

Die Stadt Wien will eine Promillegrenze für Halter von Hunden einführen, deren Rasse als potenziell gefährlich gilt. Diese Grenze soll – wie auch bei Autofahrern – im öffentlichen Raum bei 0,5 Promille liegen. Das teilte die Stadt am vergangenen Mittwoch mit. Bei Verstößen müssten die Hundehalter mit einer Strafe von mindestens 1.000 Euro rechnen. Das Gesetz soll noch im laufenden Jahr in Kraft treten. Es geht um sogenannte Listenhunde – in Wien gehören dazu unter anderem Bullterrier, Rottweiler und Pitbullterrier.

Hintergrund für die neuen Regeln sind zwei Vorfälle, bei denen Hunde kleine Kinder zuletzt in den Kopf und ins Gesicht gebissen haben. Ein 17 Monate alter Junge war Ende September – gut zwei Wochen nach der Rottweiler-Attacke – an seinen Verletzungen gestorben. Die Besitzerin des Hundes stand bei dem Angriff unter Alkoholeinfluss. Neben der Promillegrenze soll auch die Leinen- und Maulkorbpflicht für Listenhunde verschärft werden.

Bisher mussten Listenhunde mit einem von beiden Hilfsmitteln ausgeführt werden, künftig sind sowohl Leine als auch Maulkorb Pflicht. Halter von Listenhunden müssen darüber hinaus auch weiterhin einen Hundeführerschein machen, dessen Prüfung aber nun umfangreicher werden soll. Außerdem müsse man zwei Jahre nach der Prüfung nochmals antreten, teilte die Stadt mit.


Latent gefährlich

Vom Gesetz werden einige Hunderassen und Zuchten als „latent gefährlich“ eingestuft. Zu ihrer Haltung gibt es feste Bestimmungen und Regeln. Ohne Dressur und Ausbildung auf beiden Seiten läuft hier nichts.

Bekanntlich ist er der beste Freund des Menschen, der Hund. Von putzig bis süß und treu lauten die Bezeichnungen für unsere Vierbeiner, doch manche sind von ihrer Veranlagung her weder Schoßhund noch Spielkamerad. Für so einen Zeitvertreib sind sie auch nicht vorgesehen, sondern für ganz andere Einsatzgebiete. Zum Schutze des Menschen. Oder gegen andere Menschen, Hunde machen hier keinen Unterschied zwischen der einen oder anderen Seite des Zauns, sondern gehorchen dem, der sie dressiert hat oder füttert.

Das Problem ist, dass sich viele Zeitgenossen solche Hunde nicht als treue Begleiter oder aus purer Tierliebe halten, sondern aus ganz anderen Gründen, vielleicht weil sie sich auf diese Weise Respekt und Anerkennung verschaffen wollen, oder weil es in einigen Kreisen dazugehört, der Umwelt mit einem Kampfhund Angst und Schrecken einzujagen. Es gibt Menschen, die ihren Unmut, ihre Wut oder ihre Minderwertigkeitskomplexe über den Umweg eines leistungsstarken Autos ausdrücken, es gibt auch solche, die nur mit und über ihren „Kampf“-Hund mit dem Rest der Gesellschaft in Kontakt treten wollen. Ein kurzer Blick auf die Gesetzgebung in puncto Hunde, die als „latent gefährlich“ eingestuft werden: Den Ausdruck „Kampfhund“ sucht man hier vergeblich. Auch ein Dobermann taucht in dieser Liste nicht auf.

Das Gesetz vom 9. Mai 2008 zur Haltung von Hunden in Luxemburg handelt im Kapitel 2, „Règles particulières concernant les chiens susceptibles d’être dangereux“, Artikel 10 bis 20, von den als gefährlich eingestuften Hunden und den damit verbundenen Verpflichtungen des Halters in Bezug auf Registrierung, Haltung und Verhaltensmaßnahmen in der Öffentlichkeit.

Da dieses Gesetz von „chiens susceptibles d’être dangereux“, also „latent gefährlichen“ Hunden, redet, beschränkt sich diese Liste nicht allein auf die Aufführung gewisser Rassen und Zuchten, sondern betrifft alle Hunde, die sich in irgendeiner Art und laut offizieller Feststellung als „gefährlich“ erwiesen haben. Die Liste unter Art. 10 begreift die Rassen Staffordshire Bullterrier, Mastiff und jegliche dieser Rasse assimilierten Zuchten, die unter die Bezeichnung „Boerbulls“ fallen, American Staffordshire Terrier und dieser Rasse ähnlichen Zuchten und Typen, die allgemein als „Pitbull“ bezeichnet werden, sowie die Rasse Tosa und alle dieser Rasse ähnlichen Hunde.

Alle Hunde unter Art. 10 müssen stets in der Öffentlichkeit an der Leine gehalten werden, und zwar von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, nicht unter Vormundschaft stehen, keine Eintragung ins Strafregister von Luxemburg oder irgendeinem anderen Land haben. Die Halter sind verpflichtet, eine Ausbildung zur Haltung dieser Hunde zu machen, die mit einem Diplom bescheinigt wird. Zudem muss der betroffene Hund ebenfalls eine Dressur/Ausbildung innerhalb einer vom Gesetz vorgesehenen Frist durchlaufen. Wie bei allen anderen Hunden sieht das Gesetz des 9. Mai 2008 auch ein ganzes Strafenregister im Falle von Zuwiderhandlungen vor.

 

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Julien Hoffmann
16. November 2020 - 20.56

dei henn hun genauseu eng berechtegung ob Toleranz an leift wei all aaner Rass, hun selwer en Bullterrier, nie aggressiv, schmusereg aktiv an fit. Et henkt alles vun der Zucht an vun der Sozialisatioun oof, et ass fakt dass dei Rassen net mei aggressiv wei aanerer sin. Den Hond an de Mensch profiteiren vun eneen sait Joerdausenden . An Bullterrier an co sin unerkannt Familienhenn an trei Menschefrenn op der ganzer Welt. D Leit sollen hieren Hass op eppes aaneres projizeiren.

Nomi
22. Oktober 2018 - 12.48

Wann de Mensch dei' Rassen gezillt huet ass et jo och kee Problem fir dei' gefei'erlech Rassen ausstiewen ze loosen !

Jacques Zeyen
21. Oktober 2018 - 23.15

Endlos Diskussion. Wer züchtet solche Rassen und wozu??? Weil sie schön und niedlich aussehen?? Es gibt Kampfhähne und Kampflöwen und Kampfbären usw. Aber hinter allem steht der Homo demens. Die Natur braucht uns nicht und auch nicht die Tiere die WIR erschaffen haben. Ein Hund wird aggressiv wenn er es für nötig hält oder wenn die Umstände entsprechend sind. Er stammt vom Wolf ab und der gehört nicht ins Körbchen und macht auch keinen Hochstand oder nimmt an einer dämlichen Hundeshow teil wo sogar Krallen gefärbt werden oder Locken gewickelt. Armseligkeit das alles.

Pierre
21. Oktober 2018 - 15.08

Den Titel ass en totalen Non-Sens: dem Hond seng Aggressivitéit ass vun Natur aus déi vum Wollef. Den Hond ass keen Déier wat sech an der Natur entwéckelt huet, mee wat vum Mënsch iwwert Generatiounen aus dem Wollef geziicht ginn ass andeems een dem virun allem Fuerscht vum Mënsch geholl huet. Wann eenzel Hondsrassen méi oder manner aggressiv sinn dann ass dat well de Mënsch bei den eenzelen Rassen duerch Selektioun a Reproduktioun iwwert Generatiounen esou geziicht huet.