Fahrerflucht? 35-Jähriger soll mit „geborgtem“ Firmenauto Blechschäden verursacht haben

Fahrerflucht? 35-Jähriger soll mit „geborgtem“ Firmenauto Blechschäden verursacht haben

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Am 19. Oktober 2016 hatte ein Fahrer zwei geparkte Autos in Wasserbillig gerammt. Der Täter hatte sich jedoch nicht um den Schaden gekümmert, sondern war einfach weitergefahren.

Ohne es zu bemerken, hatte der Flüchtige beim Zusammenprall das Kennzeichen des Autos, mit dem er unterwegs gewesen war, verloren und am Unfallort zurückgelassen. Als die Polizei eintraf, konnte sie den Fahrzeughalter schnell ausfindig machen – und fand heraus, dass es sich beim Unfallauto um einen Firmenwagen handelte. Die Beamten fanden Letzteren an seinem angestammten Platz.

Dort, auf einem Parkplatz, war es zu einem weiteren Zusammenprall gekommen. Der angrenzende Zaun war beschädigt und ein Verkehrsschild war aus der Verankerung gerissen worden.

Eine weitere Kontrolle ergab, dass der Angestellte, der berechtigt war, das Firmenfahrzeug zu steuern, zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben war. Der Verdacht fiel schnell auf einen anderen Mitarbeiter, der jedoch keinen Führerschein besaß. Die Polizei konnte den Mann nicht telefonisch erreichen. Auch auf seiner Arbeit fehlte er am Tag nach dem Unfall unentschuldigt.

Erst später konnten die Beamten mit dem mutmaßlichen Täter sprechen. Er gestand, das Unfallfahrzeug gesteuert zu haben, und gab zudem an, ziemlich betrunken gewesen zu sein. Ein Test, der das beweisen konnte, wurde zu keinem Zeitpunkt durchgeführt. Am Mittwoch musste sich der 35-jährige Mann wegen Diebstahls, Fahren ohne Führerschein und Fahrerflucht vor Gericht verantworten. Vor den Richtern erklärte der Angeklagte, er habe Lust gehabt, eine Runde mit dem Firmenwagen zu drehen. Er habe nicht die Absicht gehabt, das Fahrzeug zu stehlen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte ein Fahrverbot für den Beschuldigten, auch wenn dieser gar keinen Führerschein besitzt, sowie eine Bewährungsstrafe mit Auflagen. Das Urteil wird am 21. März gesprochen.