Entschädigungen für Opfer: 51 Verbrechensopfer erhielten Geld in Luxemburg

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Luxemburg verfügt über eine im Justizministerium angesiedelte Kommission, die über Entschädigungen für Verbrechensopfer entscheidet. In den vergangenen fünf Jahren wurde diese Kommission mit 97 entsprechenden Anträgen konfrontiert.

In 51 dieser Fälle wurde bislang beschlossen, dem Antrag stattzugeben und eine Entschädigung zu zahlen, in 27 Fällen waren die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt und in 19 Fällen steht die Entscheidung der Kommission noch aus. Dies geht aus der Antwort von Justizminister Felix Braz auf eine parlamentarische Anfrage des LSAP-Abgeordneten Dan Biancalana hervor.

Entschädigungen wurden von Opfern diverser Gewaltverbrechen beantragt: Diese reichen von Angriffen auf die Schamhaftigkeit über körperliche Gewaltanwendung, häusliche Gewalt bis hin zur „non-assistance à personne en danger“.

Maximal 63.000 Euro

Während die meisten Anfragen von Opfern kommen, die Gewalt erlitten haben, nehmen die Fälle zu, in denen nach einer Vergewaltigung oder sexueller Gewalt eine Entschädigung verlangt wird. Auch nach vier Todesfällen wurde die Kommission befasst.

Die Kommission entscheidet, so der Minister, nachdem sie sich die Urteile angeschaut hat: Unter anderem wird festgestellt, ob das Gericht eine geteilte Verantwortung zwischen Täter und Opfer sieht oder ob etwa das Opfer ein fehlerhaftes Benehmen hatte.

Die ausgezahlten Summen stehen im Verhältnis zum erlittenen Schaden. Die Höchstsumme wurde auf 63.000 Euro festgesetzt. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 1.193.457 Euro an Opfer ausgezahlt. Angefordert worden war die Summe von 1.742.000 Euro, die demnach nicht in ihrer voller Höhe bezahlt wurde.