DNA-Anfragen einfach „abgestempelt“: Luxemburger Polizist droht Haftstrafe

DNA-Anfragen einfach „abgestempelt“: Luxemburger Polizist droht Haftstrafe

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Wegen Fälschung sowie Behinderung der Justiz musste sich am Dienstag ein Luxemburger Polizeibeamter vor Gericht verantworten. Statt seine Arbeit im Büro gewissenhaft zu erledigen, hatte er mehrere Dokumente ohne größere Kontrolle falsch abgestempelt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren.

Der Angeklagte, ein 56-jähriger Mann, sollte eigentlich die Anfragen aus dem Ausland bearbeiten und DNA-Spuren abgleichen. Wenn diese Spuren schon einmal in Luxemburg aufgetaucht sind, dann wird das als „positiv“ im System vermerkt. Insgesamt 31 Vergleiche stempelte der Angeklagte mit „ADN négative“, obwohl die DNA-Spuren im Großherzogtum aufgelistet waren.

Sekretärin bemerkt Fehler

Acht Anfragen kamen aus der Schweiz und wurden im Rahmen des Prümer Vertrages bereits von den Beamten aus der Alpenrepublik überprüft und mit einem positiven Vermerk versehen. Genau aus diesem Grund wurde eine Sekretärin auf die Fehler des Polizisten aufmerksam. Sie meldete es ihrem Vorgesetzten und so wurde der Fall bis an die Polizeispitze getragen. Die Beamten leiteten dann eine interne Untersuchung ein, ohne aber mit dem Betroffenen persönlich über seine mangelnde Arbeitsmoral und die unterlaufenen Fehler zu sprechen.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Beschuldigte in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 31 Anträge mit dem falschen Stempel versehen hatte. Unter den 23 Anfragen, die nicht im Zusammenhang mit dem Prümer Vertrag gestellt wurden, kam es zu zwei positiven Überschneidungen. Die DNA-Vergleiche wurden im Zusammenhang mit einer vermissten Person sowie einem Mord in Baku angefragt.

Beschuldigter las die Anträge nicht

Der Beschuldigte gestand die Fehler vor Gericht. Er gab an, die verschiedenen Anträge nicht gelesen zu haben, bevor er sie mit dem Stempel „ADN négative“ versah. Der Beamte war der Meinung, dass diese sowieso nicht im Zusammenhang mit Luxemburg stünden würden. Er sei damals auch noch krank gewesen, was die Fehler auch erklären könnte.

Vor dem Untersuchungsrichter sprach der Angeklagte von einer dummen Arbeit, die er da verrichten musste. Er hätte viel lieber den Posten des Chefs der Drogensektion bekleidet.

Sollte eine Gefängnisstrafe verhängt werden, dann müsste diese auf Bewährung ausgesetzt werden, forderte der Verteidiger. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft konnte nicht beweisen, dass die Justiz durch die Fehler des Beamten behindert wurde. Der Vorwurf der Fälschung wurde allerdings nicht fallen gelassen.

Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren, allerdings könnte diese auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Für ähnliche Vergehen kann eine Freiheitsstrafe von zehn bis 15 Jahren anfallen sowie eine Geldstrafe von 75.000 Euro ausgesprochen werden. Das Urteil ergeht am 21. Februar.

J.C.KEMP
26. Januar 2019 - 9.17

Weshalb sind solche Datenbanken international ncht elektronisch verlinkt, zB über Europol?

Grober J-P.
24. Januar 2019 - 11.22

Kaum zu glauben, Stempel mit "ADN négative". Chimpansen und Bonobos können auch stempeln. Methoden aus dem 19. Jahrhundert.

Chris
24. Januar 2019 - 9.33

Wei gett dann sechergestallt dass dat do net mei oft an och nach bei aneren Ufroen aus dem Ausland geschitt zB bei Fahrerflucht ? Mir haten den Fall dass en Auto mat enger Letzebuerger Plaque eis um Parking vun engem Supermarché zu Perl eng Teitsch an den Auto gemach huet . 3 Leit hun d Plaque opgeschriwen an die deitsch Police huet gewessenhaft de Protokoll geschriwen an eng Ufro un Letzebuerg Police gescheckt . Äntwert war : dei Plaque gett et net ! Eng Nummer die 3 Leit onofhängeg vun eneen opgeschriwen hun....? Domat hätt een jo dann och vill Arbecht gespuert gell.. et muss een der Saach net mei nogoen... - gin et nach Leit die an dem Fall sin ? Wien kontrolleiert dass esou Fäll correct traiteiert gin?

Le Républicain
24. Januar 2019 - 7.45

Wat remarkabel ass de Polizist ass net mol entlooss ginn hien därf weider schaffen goen, am Privatsektorr wär hein eraus geflunn,  Staatsbeamten däerfen eben alles....

Talbot
23. Januar 2019 - 22.02

Komesch. Dei Attitude erlieft een dach - zumindest gefillt - 20 mol den Dag. Kann et sech awer em een Eenzelfall handelen?

Muller Guy
23. Januar 2019 - 16.52

Hun ech do falsch gelies? Den Här Wolff von der CGFP seet dach emmer d'Staatsbeamten géifen alleguer gut an gewessenhaft schaffen. Brauchen se vleicht dach awer eng Gehaltsopbesserung fir sech nei ze motiwéieren?