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Chinesisches Ehepaar muss sich in Luxemburg wegen Menschenhandel, Geldwäsche und Prostitution verantworten

Chinesisches Ehepaar muss sich in Luxemburg wegen Menschenhandel, Geldwäsche und Prostitution verantworten

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Im Januar 2016 wurde der Polizei ein reges Kommen und Gehen von fremden Männern in einer Howalder Wohnung gemeldet. Mehrere Zeugen hatten beobachtet, wie leicht bekleidete Frauen unzählige Männer empfingen. Drei Personen, ein Mann und zwei Frauen, müssen sich diesbezüglich seit Montag wegen Freiheitsberaubung, Menschenhandel, Geldwäsche und Prostitution vor Gericht verantworten.

Einem chinesischen Ehepaar wird vorgeworfen, insgesamt zwölf junge Frauen aus China nach Luxemburg gebracht und sie während einiger Monate zur Prostitution gezwungen zu haben. Die Frauen gaben an, die Hälfte ihrer Einnahmen abgegeben zu haben. In den Polizeiverhören meinten sie zudem, dass sie Opfer von Menschenhandel geworden und zur Prostitution gezwungen worden seien.

Die Beamten konnten nachweisen, dass mindestens fünf verschiedene Wohnungen von dem Beschuldigten angemietet und als illegale Bordelle genutzt wurden. Die Frauen mussten dort neben erotischen Massagen auch sexuelle Dienste verrichten. Das bestätigten die Freier, die mithilfe der ausgewerteten Telefonnummern von der Polizei befragt wurden.

Anzeigen im Internet

Um die Freier anzulocken, wurden Anzeigen im Internet geschaltet. Die dazugehörigen Telefonnummern führten die Kriminalbeamten zu drei Beschuldigten, die alle drei Kontakt zueinander pflegten. Eine 46-jährige Frau, ebenfalls mit chinesischen Wurzeln, die des Luxemburgischen mächtig ist, soll als Mittelsfrau zwischen den Prostituierten und den Freiern fungiert haben. Sie gab den Männern Auskunft über die angebotenen Praktiken sowie die Preise und verwaltete die Termine.

Die Beamte fanden heraus, dass sie vom Angeklagten 3.000 Euro und eine teure Kosmetikcreme für ihre Dienste erhalten hat. Das angeklagte Ehepaar spricht nur chinesisch und somit musste ein Dolmetscher alles übersetzen. Der Ehemann, der zur Tatzeit als Bedienung in einem chinesischen Restaurant gearbeitet hat, soll die Flüge für die Frauen organisiert und insgesamt fünf Wohnungen über ein Internetportal gebucht haben. Auch auf seiner Arbeit soll der Angeklagte Freier angeworben haben.

Zudem konnten die Kriminalbeamten insgesamt 57 unterschiedliche Bareinzahlungen von mehr als 100.000 Euro auf unterschiedliche Konten des Beschuldigten offenlegen. Von rund 62.000 Euro konnten die Beamten die Herkunft nicht nachweisen. Der Anwalt des Angeklagten hatte vier Zeugen geladen, um diese Frage zu klären. Sie gaben an, dem Beschuldigten höhere Bargeldbeträge geliehen zu haben, um diesem unter die Arme zu greifen.

Auf dem Computer des heute 47-Jährigen wurden neben den Flugtickets für die Frauen eine größere Zahl von gefälschten Aufenthaltsgenehmigungen aus Griechenland gefunden. Diese gefälschten Dokumente könnten auf einen internationalen Menschenschmugglerring hindeuten, so der Kriminalbeamte im Zeugenstand. Der Prozess wird am Dienstag Mittag fortgesetzt.