Brandstiftung aus Eifersucht? 45-Jährige muss sich in Luxemburg vor Gericht verantworten

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Am Montag (11.2.) musste sich eine 45-jährige Frau wegen Brandstiftung vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg verantworten.

Von Carlo Kass

Ihr wird vorgeworfen, am 28. Januar 2012 die Wohnung ihres Freundes, von dem sie damals im sechsten Monat schwanger war, vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben. Wie der Ermittler im Zeugenstand aussagte, soll die Frau die Tat gleich nach der Brandstiftung zugegeben haben. Sie sei verzweifelt gewesen, weil der Vater ihres Kindes zwei weitere Partnerinnen gehabt haben soll, von denen sich eine, die auch von ihm schwanger war, zum Tatzeitpunkt mit ihm in der einst gemeinsam bewohnten Wohnung befunden hatte.

Ein zweiter Ermittler sprach davon, dass die Frau erst in einem zweiten Anlauf geständig gewesen sei. Nachdem sie eine 1,5-Liter-Flasche mit Treibstoff gefüllt hatte, soll sie mit dem Zug nach Schifflingen gefahren und mit einer Leiter ins erste Stockwerk der Wohnung gestiegen sein, um dort ungefähr 0,2 Liter Benzin vor die Terrassentür zu schütten und es mit einem Feuerzeug anzuzünden. Bei der Auswertung der mobilen Telefongespräche stellte sich heraus, dass es sich bei der Angeklagten um eine eher ausgeglichene Person handelt, die lediglich mit der verzwickten Situation nicht zurechtgekommen sein soll. Sie warf ihrem damaligen Freund vor allem vor, sich nicht um seinen Sohn gekümmert und bei der Polizei Klage geführt zu haben.

Der Brandexperte bezeugte, dass lediglich der untere Teil der geschlossenen Tür in Mitleidenschaft gezogen worden und die Ausbreitungsgefahr des Feuers bei schneller Intervention nicht sehr hoch gewesen sei. Der psychiatrische Gutachter meinte, dass sich das mutmaßliche Opfer von der Angeklagten ausgehalten haben lassen soll. Hier soll es um eine Summe von rund 5.000 Euro gehen.

Der Experte leitete von dieser Analyse eine Affekthandlung mit verminderter Straffähigkeit zur Tatzeit ab. Wegen der konsequenten Ausführung ihres Plans – sprich dem Kauf von Benzin und der Zugfahrt zum Tatort – meinten sowohl der öffentliche Ankläger als auch die Vorsitzende, dass es sich hier nicht um einen „geplanten Affekt“ – wie vom Gutachter angenommen – gehandelt haben könne.

Sieben Jahre Haft?

Das mutmaßliche Opfer sagte gestern im Zeugenstand, dass es sich nur noch vage an die Tat erinnern könne. Mit dem Begriff Polygamie konnte der von den Kapverden stammende Mann nichts anfangen, jedoch gab er zu, dass mehrere Frauen gleichzeitig von ihm schwanger waren. Anschließend wurde die am Tatort anwesende Frau als Zeugin gehört. Sie meinte, sie könne sich nicht mehr daran erinnern, jemals von der Angeklagten, mit der sie inzwischen ein normales Verhältnis habe, bedroht worden zu sein. Die Beschuldigte versuchte daraufhin dem Gericht zu erklären, dass sie sich damals von der ganzen Welt verlassen gefühlt und ihren Plan, wenn es denn einer gewesen sein soll, wie in Trance ausgeführt habe.

Ihr Verteidiger ging auf das Abhängigkeitsverhältnis zwischen den beiden Parteien ein, von dem hauptsächlich das mutmaßliche Opfer profitiert haben soll. Er erwähnte auch die angemessene Ermittlungszeit, die trotz ausführlichen Geständnisses und klarer Zeugenaussagen erst im Mai 2017 abgewickelt war und damit deutlich überschritten wurde. Der Anwalt bat das Gericht denn auch, mildernde Umstände ins Urteil einfließen zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass der Schaden durch das schnelle Eingreifen der Opfer in Grenzen gehalten werden konnte. Sie forderte für die strukturierte Tat trotzdem sieben Jahre Haft mit großzügiger Bewährungsfrist. Das Urteil wird am 5. März gesprochen.