Bevorteilung im Amt: Ex-Bürgermeister von Sandweiler muss sich vor Gericht verantworten

Bevorteilung im Amt: Ex-Bürgermeister von Sandweiler muss sich vor Gericht verantworten

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Ab Dienstag muss sich der ehemalige sozialistische Bürgermeister von Sandweiler und Rechtsanwalt Charles Unsen vor der 12. Strafkammer am Bezirksgericht von Luxemburg wegen „prise illégale d’intérêts“ verantworten. 

Von Carlo Kass

Da es juristisch keine genaue deutsche Übersetzung für diesen Strafbestand gibt, den wir mal frei mit «unrechtmäßiger Bevorteilung im Amt» interpretieren wollen, hier die genaue französische Definition: „Le fait, par une personne dépositaire de l’autorité publique ou chargée d’une mission de service public ou par une personne investie d’un mandat électif public, de prendre, recevoir ou conserver, directement ou indirectement, un intérêt quelconque dans une entreprise ou dans une opération dont elle a, au moment de l’acte, en tout ou partie, la charge d’assurer la surveillance, l’administration, la liquidation ou le paiement.“

Auf vier Tage anberaumt

Der Prozess dreht sich in erster Linie um zwei Grundstücke und die umstrittenen Einstellungen von zwei Putzkräften in den Dienst der Gemeinde.

Am 8. November 2010 hatte der Beschuldigte als Bürgermeister für die Gemeinde Sandweiler von Habiba Z. ein Grundstück von 3,09 Ar zum Bau einer Kanalanlage zwischen der Remicher und Oetringer Straße für 215.000 Euro gekauft, das diese von ihrem Lebensgefährten am 3. Juni 2009 erworben hatte.

Nur eine Woche später schloss Charles Unsen mit der gleichen Eigentümerin, die am 16. Dezember 2009 mit unbefristetem Arbeitsvertrag als Putzkraft in der Gemeinde angestellt worden war und deshalb wohl wegen passiver illegaler Bevorteilung mitangeklagt wurde, dann einen privaten Kaufvertrag über nur 155.000 Euro für die restlichen 9,08 Ar ab.

Nachdem eine weitere Frau eine befristete Anstellung von sechs Monaten bei der Gemeinde bekommen hatte, wurde am 23. März 2011 dieser Kaufvertrag mit einem notariellen Akt besiegelt.

Insiderhandel?

Außerdem ließ der Beschuldigte in diesem Akt mit einem Zertifikat vom 16. November 2010 testieren, es handele sich um Brachland, obwohl er als amtierender Bürgermeister wohl davon informiert sein musste, dass der Innenminister am 6. Januar 2011 den Bebauungsplan (PAG) von Sandweiler faktisch wieder in Kraft gesetzt hatte und das Grundstück automatisch wieder zu Bauland geworden war. Es stellt sich also die Frage, warum die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafantrag nicht auch den Insiderhandel, sprich den „délit d’initié“, libellierte?

Doch vielleicht beantworten uns ja die öffentlichen und kontradiktorischen Verhandlungen vor Gericht, die, wie schon erwähnt, am heutigen Dienstag beginnen und auf vier Tage anberaumt sind, all diese Fragen.

boufermamm
26. März 2019 - 17.56

Diese Zustände gibt es nicht nur in Sandweiler, auch in anderen…...weilern!

Mephisto
26. März 2019 - 8.58

Es gibt noch ein Wort für diesen Tatbestand: "Vetternwirtschaft". Vor Jahren stellte ich einmal die Frage: "Bekomme ich die Baugenehmigung so oder muss ich mich in den Gemeinderat wählen lassen?" Es gibt noch etliche Erfahrungen von denen man berichten kann.Das geht von Vergabe von Gemeindeposten an Verwandte des Bürgermeisters oder Räten usw. obwohl auch Anfragen von Außenstehenden vorlagen. Reiner Idealismus im Dienste der Bevölkerung ist eben nicht einträglich genug für manche Leute. Haben diese Leute dann auch noch ein Diplom in "Rechtsverdrehung",dann stehen Tür und Tor offen. Wer legt sich schon mit einem Anwalt an.